Wie oft sich Stadträte und OB vor Gericht zoffen

Radebeul. Eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Radebeuler Stadtrates will den Abgeordneten Thomas Gey (SPD) nicht schmecken. Auf Vorschlag der Verwaltung hat darin die Mehrheit im Stadtparlament geregelt, wie mit schriftlichen Anfragen zu Themen im nicht öffentlichen Teil von Sitzungen künftig umgegangen wird. Die Antwort muss der Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos) zwar auch weiterhin niederschreiben. Das Papier, auf dem diese steht, bekommen die Räte aber nicht mehr ausgehändigt, sondern vorgelesen. Danach wird das Antwortschreiben dem Protokoll der Sitzung angeheftet. Die Räte müssen ins Rathaus kommen, wenn sie auf dem Schriftstück etwas nachlesen wollen.
Durch diese Regelung fühlt sich Gey in seinen Rechten als Stadtrat beschnitten. Er kündigte an, den Beschluss vor Gericht anzufechten. Dies veranlasste nun seinen Fraktionskollegen Oliver von Gregory (Bürgerforum/Grüne) im Rathaus nachzufragen, wie häufig Räte oder Fraktionen gegen das Stadtoberhaupt im vergangenen Jahrzehnt vor den Kadi zogen. Insgesamt sieben Prozesse gab es seit 2010, antwortete OB Wendsche. Ein Gerichtsverfahren erklärten beide Seiten für erledigt. Zwei Verfahren hat
die Stadt Radebeul verloren. "Die vier übrigen Gerichtsverfahren sind alle noch nicht entschieden", so der Rathauschef.
Ausdruck der Achtung der Rechte
Stadtrat von Gregory interessierte zudem, welche Kosten durch die juristischen Auseinandersetzungen entstanden sind. "Für die drei bereits beendeten Gerichtsverfahren sind insgesamt Kosten in Höhe von 30.802,30 Euro angefallen.
Darin enthalten sind gegnerische Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 10.657 Euro und unsere
Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 18.215,15 Euro", listete OB Wendsche detailliert auf. Hinsichtlich der anderen vier noch anhängigen Gerichtsverfahren seien geringere Kosten zu erwarten, da
diese Verfahren durch die Juristen im Rathaus bearbeitet werden.
"Wie gedenken Sie die Rechte der Fraktionen und Stadträte zu achten, damit derartige kostenträchtige
Verfahren fürderhin vermieden werden können?", bohrte von Gregory weiter nach. Daraufhin merkte OB Wendsche an: "Die Anzahl von sieben derartigen organschaftlichen Verfahren in mehr als zehn Jahren ist gerade kein
Hinweis auf eine Missachtung der Rechte der Fraktionen und Stadträte, sondern gerade im Gegenteil
Ausdruck dessen, dass diese Rechte regelmäßig geachtet werden." Unterschiedliche rechtliche Positionen und das Bestreben, diese einer Klärung zuzuführen, seien Ausdruck eines demokratischen Rechtsstaats. Alle Beteiligten sollten bestrebt sein, den städtischen Haushalt durch Gerichtskosten nicht weiter zu belasten. In strittigen Angelegenheiten sollte daher die Rechts- und Kommunalaufsicht im Landratsamt
Meißen befragt werden, empfiehlt das Stadtoberhaupt. Diese zu bemühen, sei kostenlos.