Coswig. Der Stadtrat der Stadt Coswig hat am 5. Januar den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 69 „Wohngebiet Kiefernstraße“ gebilligt sowie die erneute Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Weil laut Baugesetzbuch Stellungnahmen nur zu den geänderten Bestandteilen des Planentwurfs abgegeben werden können, wird die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt.
Im Ergebnis der Abwägung wurden Anregungen aus der Öffentlichkeit aufgegriffen, welche die wesentliche Änderung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und damit eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs zur Folge haben. Mit der Vergrößerung des Kinderspielplatzes zulasten von Stellplätzen soll der Grünflächenanteil beziehungsweise der nutzbare Freiraum vergrößert werden.
- Mehr lokale Nachrichten gibt's hier: aus Riesa | Großenhain | Meißen | Radebeul.
Im Hinblick auf die visuelle Wirkung auf die Umgebungsbebauung sollen die Baufelder verkleinert und die zulässige Gebäudehöhe verringert werden. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Die Planunterlagen stehen vom 24. Januar bis 7. Februar unter www.coswig.de unter Öffentliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme zur Verfügung. (SZ/ul)