Der Fachmann, Unternehmens- und Schuldnerberater in Weinböhla, der nicht genannt werden will, bringt es so auf den Punkt: „Es geht darum, dass Fördergelder, die da sind, nicht verfügbar sind.“ Denn Soloselbstständige bzw. Selbstständige eines kleinen Unternehmens bekommen von ihrer Hausbank die Corona-Hilfe nicht voll bzw. gar nicht ausgezahlt. Das hat damit zu tun, dass viele der kleinen Selbstständigen als Privatperson über ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto verfügen. Damit schaffen sie sich eine Mindestabsicherung im Falle einer Pleite. Das betrifft auch die Inhaberin der Gaststätte und Pension "Seemannsruhe" in Meißen.
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