Novemberhilfen kommen im April

Der Fachmann, Unternehmens- und Schuldnerberater in Weinböhla, der nicht genannt werden will, bringt es so auf den Punkt: „Es geht darum, dass Fördergelder, die da sind, nicht verfügbar sind.“ Denn Soloselbstständige bzw. Selbstständige eines kleinen Unternehmens bekommen von ihrer Hausbank die Corona-Hilfe nicht voll bzw. gar nicht ausgezahlt. Das hat damit zu tun, dass viele der kleinen Selbstständigen als Privatperson über ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto verfügen. Damit schaffen sie sich eine Mindestabsicherung im Falle einer Pleite. Das betrifft auch die Inhaberin der Gaststätte und Pension "Seemannsruhe" in Meißen.
Einem Alleinstehenden ohne Kinder stehen damit 1.178,59 Euro im Monat zur Verfügung, die nicht gepfändet werden dürfen. Viele der Betroffenen zahlen ihre laufenden Kosten bar oder über Konten von Verwandten.
Gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) müssen sie aber ihr Privatkonto angeben, wohin dann die Hilfsgelder überwiesen werden. Nun gibt es Banken, die der Auffassung sind, dass jemand, der von der SAB Corona-Soforthilfen erhält, diese auch zum Begleichen von Altschulden einsetzen muss und ihm nur der Pfändungsfreibetrag zusteht. „Die Verwendung von Corona-Hilfen für Altschulden ist aber eindeutig durch die SAB untersagt worden. Die Hilfsgelder sollen dazu dienen, laufende Kosten wie Mieten, Strom, Versicherungen etc. zu begleichen“, so der Unternehmensberater.
Er vertritt unter anderem die Inhaberin der oben erwähnten „Seemannsruhe“ in Meißen. Als Novemberhilfe stehen ihr 12.000 Euro zu. Erhalten hat sie bis heute keinen Cent. „Es stapeln sich die Rechnungen, und ich kann nichts bezahlen.“ Der Berater musste für die Novemberhilfe das zuständige Amtsgericht Meißen auffordern, die Corona-Fördergelder hinsichtlich der Pfändungen freizugeben. „Zunächst erfolgt ein Schreiben des Amtsgerichts an die Hausbank, dass ein sogenanntes Ruhen der Pfändungen anweist. Das Amtsgericht fordert dann alle Gläubiger auf, ihrerseits gegenüber dem Amtsgericht die gesetzlich vorgeschriebene Freigabe des Betrages, welcher aus der Corona-Hilfe überwiesen wurde, zu erklären.“
Erfolgen die Antworten direkt an den betreffenden Selbstständigen, also in diesem Falle an die Inhaberin der „Seemannsruhe“, erkennt ihre Hausbank, die Commerzbank Meißen, diese Schreiben nicht an. „Die Begründung lautet, dass diese Schreiben von den jeweiligen Gläubigern direkt im Original an die Bank gerichtet werden müssen. Damit hat der Selbstständige das Problem, die Gläubiger erneut anzuschreiben und zu bitten, ihre Erklärung gegenüber der Bank abzugeben.“
Es ist somit keine Seltenheit, dass der jeweilige Selbstständige mindestens acht Wochen auf die Freigabe seiner Corona-Hilfe warten muss, erklärt der Unternehmensberater. Und was die Meißner Inhaberin betrifft, so rechnet er damit, dass sie die Novemberhilfe erst Mitte April erhält. Doch damit nicht genug: Das Prozedere für den Monat November muss auch für die folgenden Monate jedes Mal wiederholt werden.
Der Unternehmensberater sieht eine schnelle, praktikable Lösung des Problems nur darin, dass die SAB den Banken mitteilt, dass Corona-Hilfen unmittelbar an die Betroffenen auszuzahlen sind und nicht an Dritte ausgezahlt werden dürfen.