Radebeul/Riesa/Großenhain/Meißen. Seit gut einer Woche ist das neues Gesetz: Beschäftigte, die nicht geimpft sind, müssen einen tagesaktuellen Test vorlegen, Geimpfte und Genesene einen Nachweis, wenn sie in ihrem Betrieb arbeiten wollen. Verkürzt: Am Arbeitsplatz im Kreis Meißen gilt 3G. Wer also seine Impfeintragung oder den Genesenennachweis vorgezeigt hat, der kann frei zur Arbeit kommen. Für Ungeimpfte gilt: Beschäftigte und Arbeitgeber können hierfür die kostenfreien Bürgertests in Anspruch nehmen. Diese gelten für die Dauer von 24 Stunden. Möglich als Nachweis sind auch kostenpflichtige PCR-Tests, die maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich. Dagegen sind Selbsttests ohne Aufsicht für den 3G-Nachweis nicht ausreichend.
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