Radebeul. Für die zwischen Lößnitzgrund und dem Paradiesweinberg gelegene Jägerstraße gibt es jetzt eine gültige Satzung. Das Gebiet ist Außenbereich im Flächennutzungsplan der Stadt Radebeul. Nach üblichem Baurecht darf hier nicht gebaut werden.
Mit der Außenbereichssatzung, in welcher genau festgelegt ist, was beispielsweise ergänzend zur bestehenden Bebauung - etwa ein Carport - möglich ist, soll den Anwohnern und Grundstücksbesitzern eine rechtlich klare Grundlage gegeben werden. Baubürgermeister Jörg Müller (parteilos) sagt, dass der Vorteil von eindeutigen Regeln wie dieser Satzung sei, weil nicht zu jedem Ansinnen einzeln entschieden werden müsse.
Dieser klar eingegrenzte Bereich zwischen Jägerhofstraße und Höhenweg bleibe aber dennoch weiterhin Außenbereich der Stadt Radebeul. (SZ/per)