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Rätselhafte Schlüssel-Abzocke

Für keine Leistung zahlte eine Frau, die sich ausgesperrt hatte, 189 Euro. Der Prozess gegen den Monteur wurde eingestellt.

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Von Alexander Schneider

Es wundert nicht, dass dubiose Schlüsseldienste immer wieder weit überhöhte Rechnungen kassieren und die Hilflosigkeit von Menschen in einer Notlage ausnutzen. Polizei und Justiz unternehmen meist nichts, und wenn doch, dann halbherzig und – im schlimmsten Fall – auch noch an der falschen Stelle. Der Prozess gegen einen 23-jährigen Monteur aus Köln, der nun am Amtsgericht Dresden eingestellt wurde, ist ein Beispiel dafür, dass es offensichtlich schon am Willen fehlt, vernünftig und mit dem nötigen Eifer gegen bundesweit tätige Abzocker zu ermitteln.

Im März vergangenen Jahres hatte sich eine 20-jährige Restaurantfachfrau aus ihrer Wohnung ausgesperrt. Sie suchte mit ihrem Handy nach einem Notdienst und landete bei der „Deutschen Schlüsseldienst-Zentrale“, einem Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Kaum hatte sie dort einen Monteur bestellt, der ihre Tür öffnen sollte, meldete sich der Freund der 20-Jährigen und sagte, er habe den Zweitschlüssel gefunden. Als die Frau kaum fünf Minuten nach dem ersten Anruf den Schlüsseldienst wieder abbestellen wollte, drohte ihr der Mann am Telefon damit, vor dem Haus auf den Monteur zu warten und die Rechnung zu zahlen. Wenn nicht, sei das Handwerker-Betrug. Man werde ihre Wohnung öffnen und ihren Fernseher mitnehmen. So steht es in der Anklage gegen den 23-jährigen Monteur. Der habe sich dann vor Ort als Zivilpolizist ausgegeben und der Frau 189 Euro abgeknöpft. Er musste sich seit März wegen Erpressung und Amtsanmaßung verantworten.

In der Beweisaufnahme des Prozesses war schnell klar, dass der Monteur das Telefonat mit der Kundin nicht zu verantworten hatte. Er bekam seinen Auftrag per SMS. Die Gespräche mit der Kundin liefen über das Callcenter der Schlüsseldienstzentrale. Darauf hätten auch die Ermittler kommen können. Weil auch die angebliche Amtsanmaßung wohl ein Missverständnis war und sich die 20-Jährige in Widersprüche verwickelte, stellte Richter Jochen Meißner das Verfahren gegen den Monteur nun ein. Er hatte keine andere Wahl. Die Staatsanwaltschaft hatte offensichtlich den Falschen angeklagt.