Dresden
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Rapper Nash wird freigesprochen

Angehörige der KMN-Gang kommen mit einem blauen Auge davon – doch Ammar R. muss wieder ins Gefängnis.

Von Alexander Schneider
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Sie sollen am Rande eines KMN-Auftritts mit Schusswaffen hantiert haben.
Sie sollen am Rande eines KMN-Auftritts mit Schusswaffen hantiert haben. © Marion Doering

Nach eineinhalb Jahren endete am Mittwoch der Prozess um Drogengeschäfte und Waffengeschichten rund um Angehörige der KMN-Gang. Die erfolgreiche Rapper-Gruppe um Ali R. (27) alias „Nash“ spielte aber nur mittelbar eine Rolle im Landgericht Dresden – und seine Fans dürfen sich freuen: Nash wurde freigesprochen.

Zwei 25-jährige Mitangeklagte erhielten eine Geldstrafe von 800 Euro beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von neun Monaten – unter anderem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln und Führens von Waffen. Sie wurden nach einem Auftritt der Rapper in einem Hotel in der Nähe von Osnabrück mit scharfen Waffen erwischt. An jenem 30. Dezember 2016 wurde die Polizei in das Hotel gerufen, weil es offenbar sehr laut zugegangen war. Danach fand der Gärtner unter einem Busch des Zimmers Nr. 40 die beiden Pistolen mit sechs und sieben Patronen im Magazin. In dem Zimmer hatten sich Mustafa K. (24) und Edgar B. (25) eingemietet, die die Band begleitet hatten. Ein abgehörtes Telefonat, in dem eine Frau sagte: „Der Musti hat die Waffen versteckt“, wurde K. zum Verhängnis. Gegen B. gebe es zwar erhebliche Verdachtsmomente, doch das Gericht habe ihn dafür nicht verurteilen können, sagte der Vorsitzende Richter Christian Linhardt.

Der Hauptangeklagte war jedoch „Nashs“ jüngerer Bruder Ammar R. (26), der in Dresden eine Sicherheitsfirma betrieben hatte und bereits seit Jahren im Verdacht steht, mit großen Mengen Marihuana zu handeln. Erst im Mai 2018 wurde er nach einem achtmonatigen Prozess zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt – doch die Sache wurde aus formalen Gründen nicht rechtskräftig. Auf dem Urteil des Landgerichts Dresden fehlte eine Richter-Unterschrift. Ammar R. kam im Februar 2018 nach mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft in Freiheit.

In diesem Prozess ging es für Ammar R. neben dem Handel mit gut 20 Kilo Marihuana auch um eine Schießerei in Dobritz mit einer Gruppe, die nur als „Tschetschenen“ bezeichnet wurden. R. hatte die Männer im September 2015 massiv beleidigt. Als sie ihn dann vor seinem Wohnhaus zur Rede stellten, habe der deutsch-Iraker seine Beleidigungen wiederholt, so Richter Linhardt. Anschließend sei er mit geladener Česká-Pistole zum Parkplatz eines Möbelmarktes in der Nähe gegangen und habe in die Luft geschossen, um die Männer zu vertreiben. Kurz darauf sollen die Tschetschenen versucht haben, R. mit ihrem BMW X5 zu überfahren. R. schoss auf den Fahrer, traf ihn auch, doch der Mann hatte offenbar eine kugelsichere Weste an, oder es habe sich um einen sogenannten Schlappschuss, einen Schuss mit geringerer Durchschlagskraft, gehandelt.

Das Gericht wertete diesen Schuss zwar als Notwehr, wofür R. freigesprochen wurde. Wegen Führens der Česká, die später in einem Teich gefunden wurde, und wegen Handels mit Drogen in mehreren Fällen wurde R. in diesem knapp 50-tägigen Verfahren jedoch zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der 26-Jährige hatte die Vorwürfe gestanden.

„Das Gewaltmonopol liegt beim Staat“, sagte Linhardt mehrfach zu den Angeklagten, weil sie wiederholt mit Schuss- und anderen Waffen erwischt wurden. Jegliche Gewaltausübung sei nicht zu billigen.

Ammar R. wird wiederkommen. Der Prozess um sein kassiertes Urteil muss neu aufgerollt werden – nun ebenfalls in der Kammer von Richter Linhardt, aber wohl nicht mehr in diesem Jahr. Die Kammer sei komplett ausgebucht, so der Richter.