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Rat beschließt Häuserabriss

Zwei Wohnruinen in Ober- und Niedercunnersdorf sollen weichen. Dafür werden Fördermittel beantragt.

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© André Schulze

Von Gabriela Lachnit

Ober- und Niedercunnersdorf. Schon lange sind den Anwohnern und der Gemeindeverwaltung Kottmar zwei Wohnruinen ein Dorn im Auge: das Haus Nr. 30 in der Niederen Hauptstraße in Niedercunnersdorf und Haus Nr. 15 in der Hauptstraße in Obercunnersdorf. Beide Gebäude sind seit Langem unbewohnt und einsturzgefährdet. Die Nachbarn und der öffentliche Verkehrsraum sind bereits durch die Objekte gefährdet. Beide Eigentümer sind nach Auskunft der Gemeindeverwaltung Kottmar nicht in der Lage, die Probleme mit ihrem Eigentum selbst zu lösen.

Jetzt hat der Gemeinderat die Lösung in die Hand genommen und den Abbruch der Häuser beschlossen. Möglich macht das eine Neuerung im Baugesetzbuch, die Kommunen ermöglicht, gegenüber Eigentümern von Ruinen und Abrisshäusern eine Abrissverfügung beziehungsweise Duldungsverfügung zu erlassen.

Dieser Abriss kann über das Programm Brachflächenrevitalisierung des Freistaates Sachsen gefördert werden, und zwar zu 90 Prozent. „Diese Förderung wird derzeit beantragt“, sagt Maik Wildner, Leiter des Bauamtes der Gemeinde Kottmar.

Die Eigenmittel – also zehn Prozent der Abrisssumme – die die Gemeinde aufbringen muss, betragen für beide Rückbauten zusammen etwa 4000 Euro. „Realisiert werden kann der Abriss der beiden Gebäude allerdings nur, falls es eine Fördermittelzusage gibt“, unterstreicht der Bauamts-Chef. Wenn alles wie gewünscht läuft, könnten die Ruinen im kommenden Jahr zurückgebaut werden. Trotz der Fördermittel sind jedoch die Hauseigentümer nicht aus der Pflicht entlassen. Die Kommune sei sogar verpflichtet, zumindest die Wertsteigerung des Grundstückes in Rechnung zu stellen.

Sind die Gebäude dann zurückgebaut, bleiben nach Auskunft von Maik Wildner zunächst zwei Grünflächen bestehen. Ob die Grundstücke nach Ablauf von Bindungsfristen verkauft werden, falls sich Interessenten finden, bleibt abzuwarten. „Auf dem Lande sind 500 Quadratmeter Bauland oder weniger für Bauherren nicht so interessant“, meint der Bauamtsleiter.