Von Karin Schlottmann
Mit einer Verfassungsbeschwerde hat ein Asylbewerber erfolgreich die langen Prozesse vor den sächsischen Verwaltungsgerichten angeprangert. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig gab jetzt der Verfassungsbeschwerde des Vietnamesen statt, teilte dessen Rechtsanwalt Michael Ton mit. Zweieinhalb Jahre hatte er auf einen Prozesstermin oder eine Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts gewartet, doch es tat sich nichts. Dadurch sei der Anspruch auf ein zügiges Verfahren verletzt worden, entschieden die Verfassungsrichter.
Auf eine feste Jahresgrenze für Verwaltungsprozesse wollte sich der Gerichtshof allerdings mit Blick auf die Unterschiedlichkeit der Verfahren nicht festlegen. Mit zunehmender Dauer müsse sich ein Gericht aber um die Beschleunigung des Verfahrens bemühen. Das Justizministerium hatte in der langen Prozessdauer kein Problem gesehen. Der Asylbewerber sei nicht auf eine „sofortige Entscheidung“ angewiesen. Außerdem seien eine Reihe von Klagen beim Verwaltungsgericht in Dresden noch älter.
Bernd Joop, stellvertretender Sprecher des Verwaltungsgerichts, sagte, die Entscheidung habe niemanden überrascht. Das Problem sei lange bekannt. „Die Richter sind die ersten, die das bedauern.“ Der große Berg von Altfällen ist nach Angaben des Verwaltungsrichterbundes Mitte der 90er Jahre in der Hochzeit der Asyl- und Vermögensstreitfälle entstanden. Damals sei das Gericht unterbesetzt gewesen. Den dadurch entstandenen Berg mit Altfällen schieben die Richter bis heute vor sich her. Joop: „Wir warten jetzt, was das Ministerium unternimmt.“