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Rechtsanwalt empfiehlt Klage

Über 200 notleidenden Familien hat das Bauteam bisher glücklich gemacht. Nun ist die Sendung selbst in der Bredouille.

Von Catharina Karlshaus
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Da war noch alles in Ordnung: Bauhelfer der Fernsehsendung renovieren das Haus der Thieres in Bauda.
Da war noch alles in Ordnung: Bauhelfer der Fernsehsendung renovieren das Haus der Thieres in Bauda. © SZ

Bauda. Wenn der Traum von den eigenen vier Wänden zu scheitern droht, ist das „Zuhause im Glück“-Team zur Stelle: Die Architekten Eva Brenner, John Kosmalla und ihr zwölfköpfiges Handwerkerteam bohren, sägen und malern, was die Zeit hergibt. 

Innerhalb von nur acht Tagen werden auf diese Weise Häuser umgebaut, renoviert und eingerichtet. Die Ergebnisse verfolgen seit Oktober 2005 an Dienstagen durchschnittlich drei Millionen Fernsehzuschauer vor den Bildschirmen.

Bis zur Wirtschaftsprüfung im März vergangenen Jahres ein scheinbar glücklich machendes Konzept. Das Problem jedoch: Das Finanzamt betrachtet die Umbauarbeiten sowie die neuen Möbel für die Kandidaten nach der Prüfung bei der Produktionsgesellschaft UFA GmbH nunmehr als sogenannte Sach-Gagen, eine Art Einkommen, das es zu versteuern gelte.

Rechtsanwalt Michael Baczko – Fachanwalt für Sozialrecht aus Erlangen – hat der Baudaer Familie Thiere Hilfe angeboten. Der 67-Jährige, welcher bereits in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und jahrelang im MDR als Experte aufgetreten ist, hält die Verträge für anfechtbar und empfiehlt eine Schadenersatzklage. 

„Die Schwierigkeiten einer möglichen Besteuerung waren ganz offensichtlich bekannt. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich auch bei „Zuhause im Glück‘ absehbar eine etwaige Problemsituation mit dem Finanzamt ergeben könnte“, erklärt Michael Baczko. Er plädiert auf Fahrlässigkeit im Verhalten der UFA.

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