Merken

Rechtsextreme tarnen sich

Der Verfassungsschutz warnt in seinem aktuellen Bericht vor einer neuen Strategie – auch im Landkreis Meißen.

Teilen
Folgen
© Arno Burgi/dpa

Von Peter Anderson

Landkreis Meißen. Neonazis und Rechtsextreme bemühen sich zunehmend, in die Zivilgesellschaft einzusickern, um ihre Aktivitäten auf eine breitere Basis zu stellen. Diesen Trend hat der sächsische Verfassungsschutz vergangenes Jahr auch im Landkreis Meißen beobachtet.

Konkret versuchte etwa die rechtsextreme Aktivistin Madeleine Feige, im September vergangenen Jahres eine tätliche Auseinandersetzung bei einem Schulausflug im Triebischtal zu instrumentalisieren, um gegen Flüchtlinge Stimmung zu machen, obwohl keine Ausländer beteiligt waren. Bereits 2016 hatte die von Madeleine Feige unterstützte sogenannte Wellenlänge-Bewegung mit dem Aufruf zu einer Demo gegen das Abholzen der Meißner Theaterlinden für Schlagzeilen gesorgt. Dass hinter dem dazu verteilten Handblatt Extremisten steckten, war nicht ohne Weiteres erkennbar.

Die Grenzen bei solchen Aktionen sind fließend. Mit scheinbar unpolitischen Hilfs- und Protestaktionen zielen die Organisatoren darauf ab, möglichst viele Menschen zu erreichen. Ihre demokratiefeindlichen Ideen verbergen sie in diesem Zusammenhang. So initiierte etwa der Großenhainer Anti-Asyl-Aktivist Dierk Damen Anfang des Jahres eine großangelegte Spendenaktion für den Tierpark Meißen, bei der eine viertstellige Summe zusammenkam. Beteiligt daran waren auch Bürger, die mit Damens politischen Umtrieben nicht vertraut sein dürften.

Zusammenfassend heißt es im Verfassungsschutzbericht, im Kreis Meißen gebe es eine unstrukturierte, vorwiegend subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene. Das Personenpotenzial falle unterdurchschnittlich aus. Die Akteure seien eher lose miteinander verbunden. Trotzdem habe es Straftaten wie Brandstiftung in einer Asylbewerber-Unterkunft und einen Angriff auf ein Parteibüro der Linken in Meißen gegeben.

Der linksextremen Szene ordnet der Verfassungsschutz im Kreis lediglich Einzelpersonen zu. Diese seien 2017 nicht öffentlichkeitswirksam in Erscheinung getreten.