Von Alexander Schneider
Man kann es ja mal versuchen. Das ist das gute Recht eines jeden Angeklagten. Patrik L., ein langjähriger Dresdner Rechtsextremist und Straftäter, hat im August 2015 an den Krawallen in Heidenau tatkräftig mitgewirkt. Im Juni wurde der 24-Jährige am Amtsgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Am Freitag saß der gelernte Großhandelskaufmann vor einer Berufungskammer des Landgerichts Dresden, um auszuloten, ob an dem Strafmaß noch etwas zu machen sei.
Das Krawall-Wochenende in Heidenau: In beiden Nächten, in denen Hunderte Täter Polizisten angegriffen haben, hatte L. tatkräftig mitgewirkt. Zusammen mit Komplizen der „Freien Kameradschaft Dresden“ und anderen rechtsextremen Prügeltrupps aus Dresden, Freital, Sachsen, Thüringen, Berlin. Patrick L. hatte alle Vorwürfe gestanden. Ziel sei es gewesen, zu verhindern, dass Flüchtlinge in den eiligst umgebauten ehemaligen Praktiker-Baumarkt einziehen: „Wenn’s knallt, dann knallt’s halt“, hatte er gesagt.
Laut Anklage hatte L. in der zweiten Nacht an einer Tankstelle einen Pulver-Feuerlöscher gestohlen und auf der Straße entleert, wo der Mob Polizisten angegriffen hatte. Er habe den Löscher und eine Warnbake durch den Pulvernebel geworfen. Daher wurde L. wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Missbrauchs von Nothilfemitteln schuldig gesprochen.
L.s Verteidiger Hendrik Klee argumentierte nun, weder mit der Bake noch mit dem Feuerlöscher habe sein Mandant aus einer Entfernung von 50 Metern einen Beamten ernsthaft verletzen können. Daher handele es sich bei dem Körperverletzungsvorwurf allenfalls um einen untauglichen Versuch. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler hielt dem Milderungswunsch entgegen, dass die „50 Meter“ lediglich eine vage Zeugenangabe gewesen sei. Es sei jedoch in jenen Nächten allen Beteiligten klar gewesen, dass sie sich in Heidenau nicht zu einem Kaffeekränzchen verabredet hätten. L. nahm seine Berufung zurück. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Eine Strafmilderung wird L. wohl dennoch erhalten. Demnächst steht er wegen eines Überfalls auf einen Berliner Fußball-Fan im April 2016 erneut vor Gericht. In der zu erwartenden Gesamtstrafe kann er mit einem Abschlag rechnen.