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Sachsens Regierung versenkt eigenes Notstandsgesetz

Zwangszugriffe auf Rettungspersonal und Hilfsgüter wird es trotz Pandemie vorerst nicht geben. Selbst innerhalb der Koalition war der Plan umstritten.

Von Gunnar Saft
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Im Koalitionsvertrag hat Sachsens Kenia-Koalition eine Reihe gemeinsamer Ziele formuliert. Doch das Gesundheitsnotstandgesetz zählte nicht dazu.
Im Koalitionsvertrag hat Sachsens Kenia-Koalition eine Reihe gemeinsamer Ziele formuliert. Doch das Gesundheitsnotstandgesetz zählte nicht dazu. © Symbolbild: Christian Juppe

Zum Jahresanfang auf dem Höhepunkt der zweiten Infektionswelle legte Sachsens Staatsregierung plötzlich einen Gesetzentwurf auf den Tisch, der schon vom Namen her Bedrohliches ankündigte: ein eigenes sächsisches Gesundheitsnotstandsgesetz oder in der ministeriellen Kürzelsprache nur als „SächsGNG“ betitelt.

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