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Teilverbot für Fracking möglich

Die Bundesregierung will keinen Fracking-Boom wie in den USA. Deshalb sollen strenge Vorgaben und gesetzliche Bestimmungen her. Grüne und Umweltschützer sehen dennoch große Schlupflöcher.

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© dpa

Georg Ismar

Berlin. Die Fracking-Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland vorerst nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) einigten sich auf eine strenge Regelung für das umstrittene Verfahren, gegen das viele Bürger wegen möglicher Gefahren für das Trinkwasser protestieren. „Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten“, heißt es in einem am Freitag an die SPD-Fraktion übermittelten Eckpunktepapier.

„Der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers haben für uns den allerhöchsten Stellenwert“, sagte Hendricks in Berlin. Eine Erprobung der besonders in den USA angewandten Technik solle es nur geben, wenn die Frackflüssigkeit nicht das Grundwasser gefährdet. Das weitgehende Verbot soll 2021 überprüft werden. Bisher gibt es keine klare Regelung in Deutschland, weshalb akuter Handlungsbedarf besteht. Im Zuge der Ukraine-Krise hatte zum Beispiel EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) Fracking als Alternative zu russischem Gas beworben.

Grüne und Umweltschützer kritisierten, dass Fracking in tiefer als 3.000 Meter liegenden Gesteinsschichten erlaubt bleiben solle. „Unter dem Deckmantel des angeblichen Wasserschutzes werden Schlupflöcher für diese Risikotechnologie geschaffen, die faktisch Fracking in ganz Deutschland ermöglichen soll“, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Die Grünen-Energieexpertin Julia Verlinden meinte: „Wer Fracking ernsthaft verhindern will, braucht keine Forschungsprojekte.“

NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sprach dagegen von einem Schritt in die richtige Richtung. SPD-Fraktionsvize Ute Vogt betonte: „Die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung wird zudem mit deutlich schärferen Umweltauflagen modernisiert.“ Ein Sprecher der Unions-Fraktion, an die die Eckpunkte zunächst nicht verschickt wurden, meinte: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorstellungen der beiden Minister zur Kenntnis genommen.“ Sie würden eine Reihe von Fragen aufwerfen, die nun zu klären seien.

Warum in den USA die Gas-Branche boomt

Bei der Fracking-Technik wird Gestein in mehreren tausend Metern Tiefe unter Einsatz eines Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem hydraulischen Druck aufgebrochen, um das Gas zu fördern. In den USA führte das Verfahren zu einem Gas-Boom. Auch in Deutschland werden zum Beispiel in Schiefergestein große Vorkommen vermutet - Studien zufolge könnte damit über zehn Jahre der Bedarf an Gas gedeckt werden.

Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen soll untersagt werden. Das Verbot könne auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden, heißt es in dem Eckpunkten.

Konventionelle Fracking-Vorhaben, bei denen in der Regel sehr tief nach unten bis zu Gasporen gebohrt wird, bleiben aber grundsätzlich möglich. Solche Vorhaben würden seit den 1960er Jahren durchgeführt „und dürfen schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen“.

Beim unkonventionellen Fracking wird hingegen durch umfangreiche Querbohrungen das Gestein großflächig aufgebrochen. In der Kritik stehen hier die zum Aufbrechen eingesetzten Stoffe, von denen das Umweltbundesamt mehrere als sehr kritisch einstuft.

Mit der Regelung werde es das unkonventionelle Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben, betonten Gabriel und Hendricks. Ursprünglich war ein Kabinettsbeschluss noch vor der Sommerpause geplant gewesen, nun soll das Bundeskabinett Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und Änderungen bei bergbaulichen Vorhaben nach der Sommerpause auf den Weg bringen. (dpa)

Weitere Links zum Thema

›› Umweltbundesamt zum Fracking
›› Rechtsgutachten Gelsenwasser zu Fracking
›› UBA Studie 2012