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Reha vorzeitig beendet oder abgesagt?

Wenn die Reha kurzfristig abgesagt oder gar beendet werden musste, kann sie nun zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu beantragt werden.

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Die Deutsche Rentenversicherung hat das Formular G0101 entwickelt. Ein Kurzantrag, um eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erneut zu beantragen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat das Formular G0101 entwickelt. Ein Kurzantrag, um eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erneut zu beantragen. © Adobe Stock/DOC RABE Media (Symbolfoto)

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf medizinischen Rehabilitationen: Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, wurden Neuaufnahmen zur stationären Reha zwischenzeitlich ausgesetzt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Darüber hinaus mussten Reha-Maßnahmen von einigen Kliniken aufgrund behördlicher Maßnahmen vorzeitig beendet werden. Patienten konnten eine begonnene Reha auch auf eigenen Wunsch abbrechen. 

Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu zu beantragen. Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung das Formular G0101 entwickelt. Es handelt sich um einen Kurzantrag, der bundesweit verwendet werden kann. Das gilt auch für Fälle, in denen eine Kinder- und Jugend-Rehabilitation abgebrochen werden musste und die Klinik eine erneute Leistung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen befürwortet.  (dpa/tmn)