Dippoldiswalde
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Investor kann Ferienheim schleifen

Der Standort darf auch neu bebaut werden. Gegen die Pläne wehrten sich Osterzgebirgler mit vielen Mitteln. Dann kam alles ganz anders.

Von Mandy Schaks
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Das ehemalige Betriebsferienheim in Rehefeld-Zaunhaus, kurz Möplü genannt, steht seit Jahren leer.
Das ehemalige Betriebsferienheim in Rehefeld-Zaunhaus, kurz Möplü genannt, steht seit Jahren leer. © Frank Baldauf

Ein Investor aus Dresden darf loslegen und kann das ehemalige Betriebsferienheim vom einst volkseigenen Möbel- und Plüschwerk in Rehefeld-Zaunhaus abreißen. Zugleich genehmigte das Landratsamt, dass der Bauherr an diesem Standort am Grenzweg drei Wohnhäuser errichten darf - trotz aller Widerstände.

Etlichen Osterzgebirglern  gingen die Pläne des Investors gegen den Strich, weil diese ihrer Meinung nach nicht ins Ortsbild passen und zu modern sind. Ortschaftsrat und schließlich auch  Bauamt der Stadt Altenberg lehnten das Vorhaben deshalb zunächst ab. Es wurden zusätzlich noch Unterschriften gesammelt und diese Landrat Michael Geisler (CDU) übergeben. Auch wollten Rehefelder noch schnell eine Gestaltungssatzung für ihren Ortsteil durchsetzen, um das Bauvorhaben zu kippen bzw. Änderungen aus ästhetischer Sicht zu erzwingen.

Doch am Ende stellte sich heraus: Das Bauvorhaben zu verhindern, dazu gibt es gesetzlich keine Grundlage. Zum einen wurde der  Bauantrag bereits am 13. Mai eingereicht, als noch keine besonderen örtlichen Bauvorschriften galten. Und die gibt es auch bis heute nicht. Der Stadtrat hielt den Vorschlag aus Rehefeld nicht für zeitgemäß und wies den Entwurf einer Gestaltungssatzung zurück mit dem Hinweis, dass der Ortschaftsrat unter Hinzuziehung von Fachleuten dazu eventuell neu beraten soll.

Zum anderen ist es  grundsätzlich nicht möglich, dass  eine Baugenehmigungsbehörde oder  Gemeinde dem Bauherren eigene ästhetische Vorstellungen aufzwingt. Deshalb lehnte erst der Petitionsausschuss des Landkreises das Ansinnen der Rehefelder mehrheitlich ab.  Dann  stimmten laut Landratsamt vor diesem Hintergrund auch der Ortschaftsrat von Rehefeld und die Stadt Altenberg zu.

Wäre das nicht geschehen, hätte das Bauvorhaben trotzdem nicht verhindert werden können. Bei einer rechtswidrigen Entscheidung, das hatte das Landratsamt im Vorfeld angekündigt, wäre die Kreisverwaltung eingeschritten und hätte das Einvernehmen herstellen müssen - per Gesetz. 

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