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Reichsbürger schlägt Finanzbeamten

Der Beamte wollte das Fahrzeug des Zittauers pfänden. Dafür erhielt er Prügel. Und muss nun eine Strafe bezahlen.

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© dpa/Uli Deck

Von Rolf Hill

Zittau. Ein 54-jähriger Zittauer hat sich jetzt wegen Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten vor dem Amtsgericht Zittau verantworten müssen. Wie Staatsanwalt Uwe Schärich erläuterte, schickte das Finanzamt Löbau im Juli vorigen Jahres einen Vollzugsbeamten zu dem Angeklagten, um bei ihm die schon längere Zeit aufgelaufenen Steuerschulden einzutreiben oder gegebenenfalls Pfändungsmaßnahmen einzuleiten. Der Mitarbeiter des Finanzamtes brachte am Pkw des Schuldners ein Pfandsiegel an und wollte im Weiteren eine Parkkralle am Rad installieren, um ein Wegfahren des Autos zu verhindern.

Dabei erhielt er vom Angeklagten zuerst einen Tritt gegen das Knie, dann einen Schlag in die Rippen und, als er sich aufrichtete, noch einen kräftigen Hieb in den Bauch. Unmittelbar danach riss der Täter das Pfandsiegel auf. Inzwischen benachrichtigte der Geschädigte die Polizei und stellte Strafantrag gegen den 54-Jährigen.

Es treffe zu, dass sein Mandant mit einer Steuerschuld über gut 4 000 Euro belastet sei, räumte der Verteidiger des Angeklagten ein. Er habe dem Finanzbeamten zwar an der Tür angehört, ihn jedoch nicht in die Wohnung gelassen. Danach beobachtete er ihn an seinem Fahrzeug. Der Beschuldigte wollte sehen, was da vor sich geht. Natürlich sei er verärgert gewesen, versuchte, das alles zu verhindern und habe dabei wahrscheinlich überreagiert. Die körperliche Auseinandersetzung sei schon zutreffend, ebenso der Siegelbruch. Das könne aber unabsichtlich passiert sein, als sein Mandant den Laptop in den Kofferraum legen wollte. Ursprünglich habe der Angeklagte seine Steuerschuld mit einem Scheck begleichen wollen, den aber der Beamte nicht akzeptierte, da das ausstellende Kreditinstitut in Deutschland keinen vertrauenswürdigen Ruf genießt. Inzwischen sei der Pkw aufgrund einer Klage wieder freigegeben.

Es habe mehrerer Versuche bedurft, um den Angeklagten persönlich zu Gesicht zu bekommen, berichtete der Finanzbeamte. Er habe sich korrekt vorgestellt, sein Anliegen erläutert und dem Angeklagten auf dessen Verlangen seinen Dienstausweis vorgezeigt. Dieser habe sofort behauptet, das Dokument sei eine Fälschung. Es sei ungültig, da es von einem Staat ausgestellt wurde, der ja völkerrechtlich gar nicht existiert. Der Mann sei also nicht in amtlicher Eigenschaft hier, sondern belästige ihn widerrechtlich als Privatperson.

Der Angeklagte forderte ihn auf, umgehend das Haus zu verlassen, da er sich sonst an das Deutsche Polizeihilfswerk wende. Daraufhin ging der Beamte hinaus und sah den Pkw des Angeklagten auf dem Parkplatz stehen. Nachdem er sich kundig gemacht hatte, dass es sich tatsächlich um dessen Fahrzeug handelte, begann er mit seinen Pfändungsmaßnahmen. In der Folge kam es zu den vom Staatsanwalt geschilderten körperlichen Angriffen. Schließlich habe er dann in seiner Bedrängnis die Polizei gerufen. Infolge der Verletzungen sei er eine Woche arbeitsunfähig gewesen, schilderte der Zeuge. Vier weitere Wochen habe er sich Behandlungen in einer Physiotherapie unterziehen müssen.

Angesichts dessen, dass der Angeklagte bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war und über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt hatte, regte Richter Dr. Holger Maaß an, das Verfahren gegen eine gewisse Auflage vorläufig einzustellen. Das sah auch der Staatsanwalt als sinnvoll an. Er schlug die Zahlung von je 500 Euro an den Geschädigten und an eine gemeinnützige Einrichtung vor. Nach kurzer Konsultation zwischen dem Angeklagten und seinem Anwalt stimmten beide zu. Das Verfahren ist deshalb vorläufig eingestellt worden.