Merken

Reichsbürger vor Gericht

Sie spielen sich als Polizisten auf und halten einen Gerichtsvollzieher fest. Nun erwarten die ersten fünf Mitglieder der obskuren Gruppe in Meißen ihren Prozess.

Teilen
Folgen

Meißen. Vor gut drei Jahren machte das „Deutsche Polizei Hilfswerk“ Schlagzeilen. Bis zu 20 selbst ernannte Ordnungshüter sollen Ende November 2012 im Örtchen Bärwalde bei Dresden einen Gerichtsvollzieher in ihre Gewalt gebracht haben, der Geld eintreiben wollte. Die vom Schuldner herbeigerufenen Möchtegernpolizisten nannten es den Vorwürfen zufolge „Festnahme“, erst die echte Polizei konnte den Staatsdiener befreien. Am kommenden Dienstag stehen die ersten fünf mutmaßlichen DPHW-Mitglieder in Meißen vor Gericht.

Die vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 41 und 60 Jahren müssen sich wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Gegen drei von ihnen wird wegen Beihilfe verhandelt.

Ursprünglich lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Dresden auch auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Bei den Ermittlungen habe man aber nicht feststellen können, „dass die Bildung des DHPW auf die Begehung bedeutender Straftaten ausgelegt gewesen ist“, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Im August wurden deshalb diese Ermittlungen eingestellt.

Die politische Orientierung des DPHW ist nicht ganz klar. Schnell war nach der „Festnahme“ des Gerichtsvollziehers von Reichsbürgern die Rede, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und die Staatsmacht nicht anerkennen. Mit dem erklärten Ziel, die Polizei zu unterstützen, passe dies aber nicht zusammen, sagte Haase. Fest stehe aber „der streng hierarchische Aufbau vom Chef des Generalstabs bis zum einfachen Hilfswilligen“. Auch Uniformen soll es gegeben haben. Inzwischen soll die Gruppe aufgelöst sein.

Es ist der erste von drei Prozessen gegen insgesamt 17 mutmaßliche Polizeihilfswerker. Wegen der großen Zahl der Beschuldigten hatte die Staatsanwaltschaft die Verfahren aufgeteilt.

Für den Prozess hat das Amtsgericht Meißen strenge Sicherheitsauflagen festgelegt. Besucher sollen auf Waffen und andere Gegenstände untersucht werden, die den Prozess stören könnten. Dazu gehören laut richterlicher Verfügung auch „Kleidungsstücke mit beleidigenden, volksverhetzenden, Gewalt verherrlichenden oder sonst strafbaren Symbolen oder Textaufdrucken“. (dpa)