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Reizende Nachbarn

In Neukirch häufen sich die Beschwerden wegen Lärm, und nicht nur dort. Doch überall gelten andere Regeln.

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© dpa

Ingolf Reinsch

Neukirch. Stellt der eine Nachbar seinen Rasenmäher aus, wirft der andere die Kreissäge an. In Neukirch häufen sich jetzt die Beschwerden wegen Lärmbelästigung, bestätigte Bürgermeister Gottfried Krause (CDU) auf Anfrage der SZ. Um das Problem zu lösen, setzt die Gemeinde auf Aufklärung und Kommunikation. So veröffentlichte sie jetzt Auszüge aus ihrer Polizeiverordnung. Dort steht drin, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten man im Garten (und nicht nur dort) Lärm machen darf.

Nicht nur ein Neukircher Problem. Auch Bischofswerdas Ordnungsamtsleiter Tobias Semmer nimmt im Sommer mehr Beschwerden als sonst entgegen, weil sich Einwohner wegen Lärms belästigt fühlen. Schwerpunkt hier sind laute Musik und Fernsehen. Doch wie laut darf’s sein?

Wer macht die Regeln für den Lärmschutz?

Wer wann lärmen darf, steht in der Polizeiverordnung, die sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Dort ist im Regelfall eine nächtliche Ruhezeit definiert, in der alle Handlungen zu unterlassen sind, die „die Nachtruhe mehr als unvermeidbar“ stören. Die meisten Städte und Gemeinden machen in einem Extra-Paragrafen aber noch zusätzliche Vorschriften für laute Haus- und Gartenarbeiten. Überall gilt zudem nach sächsischem Gesetz: Sonn- und Feiertage sind heilig. Da ist der Einsatz von Rasenmäher, Kreissäge & Co. generell verboten. Außerdem gelten noch bundesweite Gesetze für den Lärmschutz.

Welche Uhrzeiten gelten in der Region Bischofswerda konkret?

In der Region gibt es bei den Ruhezeiten eine große Spannweite. Manche Gemeinden handhaben das ganz liberal – etwa Burkau und Göda. Dort gelten lediglich die Nachtruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr. Weitere zeitliche Einschränkungen gibt es nicht. Die meisten Orte regeln es dagegen wie Neukirch, Schmölln-Putzkau, Großharthau, Frankenthal und Steinigtwolmsdorf, wo laute Haus- und Gartenarbeiten werktags, also von Montag bis Sonnabend, zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt sind. Bischofswerda unterscheidet zwischen Sommerzeit und der Zeit im Winterhalbjahr: Demnach sind Arbeiten, die die Ruhe anderer stören können, von 7 bis 20 bzw. 19 Uhr gestattet. Eine Mittagsruhe am Sonnabend wurde mittlerweile fast überall abgeschafft. Rund um Bischofswerda gilt sie nur noch in Demitz-Thumitz von 12.30 Uhr bis 14 Uhr. In den anderen Gemeinden darf auch am Sonnabendmittag Rasen gemäht und Holz gesägt werden. Ein Entgegenkommen vor allem an jene, die in der Woche arbeiten, heißt es in den Rathäusern.

Wo kann man sich über Lärmbelästigung beschweren?

Zuständig für Beschwerden ist zuallererst das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde. Auch Bürgermeister gelten oft als Anlaufstelle. In Bischofswerda rufen Nachbarn, die sich belästigt fühlen, oft auch die Polizei. Wie oft das der Fall ist, darüber führe die Stadt keine Statistik, heißt es im Rathaus. – Lärmschutz bei Gartenarbeit wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Hier kann auch das Kreisumweltamt eingeschaltet werden. Die Behörde „berät und klärt über die Rechtslage auf“, sagt Kreissprecher Gernot Schweitzer. Nächtliche Sommerpartys, bei denen es laut zugeht und wo sich Nachbarn gestört fühlen, sind dagegen ein Fall für die Polizei.

Welche Strafen drohen den Krachmachern?

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden, sagt Gernot Schweitzer, Sprecher des Landratsamtes. Das Kreisumweltamt habe deswegen aber noch nie Strafgelder verhängt. Kommunen wie Bischofswerda nach eigenem Bekunden aber schon. Vorausgesetzt, sie wissen zweifelsfrei, wer der Verursacher ist. Ordnungsamtsleiter Tobias Semmer: „Einer Beschwerde folgt eine Anhörung des Beschuldigten. Gegebenenfalls gibt es ein Verwarn- oder Bußgeld.“ Wie oft die Stadt bisher diese Strafen ausgesprochen hat, sagte Tobias Semmer „aus Datenschutzgründen“ nicht.