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Rettungskräfte brauchen Hausnummern

In ländlichen Regionen fällt die Orientierung für Helfer mitunter schwer, weil Gebäude nicht bezeichnet sind. Vor allem nachts ist das ein Problem.

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© Julian Stratenschulte/dpa

Von Gabriela Lachnit

Löbau. „Da fahren unsere Einsatzkräfte erst mal über den Hühnerhof, dann durch den Garten und dann am Wald entlang zu einem Haus.“ Mario Kanzler sagt das etwas überspitzt. Der Chef der ASB-Rettungs- und Sozialdienst gGmbH Löbau will damit ausdrücken, dass Rettungskräfte im ländlichen Raum ein deutliches Problem haben, bestimmte Häuser zu finden, vor allem, wenn sie in zweiter Reihe stehen und keine Hausnummer tragen. Dann ist es mitunter sehr schwierig, schnell vor Ort zu sein, um zu helfen. Dazu komme noch, dass die Großleitstelle das nächste verfügbare Einsatzfahrzeug der Rettungskräfte losschickt. „Das sind dann eben oft auch Kollegen zum Beispiel aus Bautzen oder Reichenbach, denen die Ortskenntnis zum Beispiel im Oberland oder in Löbau fehlt“, sagt der Rettungsleiter. Umgekehrt sei das manchmal der Fall, wenn die Löbauer in Zittau zu Hilfe gerufen werden. Zwar sind die Rettungswagen nach Startschwierigkeiten mittlerweile modern ausgestattet mit Navigationsgeräten, aber Ortskenntnis sei mit nichts zu schlagen, betont Mario Kanzler.

Der ASB-Rettungsleiter hat zwei Bitten an Menschen, die den Rettungsdienst gerufen haben: Sie sollten schon bei der Anmeldung deutlich darauf hinweisen, wenn es zum Beispiel eine Baustelle gibt oder einen markanten Punkt in Grundstücksnähe. Wo es möglich ist, sollten vor allem nachts Einweiser tätig werden, die mit der Taschenlampe dem Rettungstrupp signalisieren, wo die Hilfe gebraucht wird. „Früher ist das häufig der Fall und selbstverständlich gewesen“, schildert Mario Kanzler.

Madeleine Urban, Pressesprecherin der Polizeidirektion Görlitz, sagt: „Fehlende Hausnummern an Grundstücken oder Wohnhäusern sind auch den Polizeibeamten in unseren Revieren und den zugehörigen Standorten nicht fremd.“ Schließlich seien die Nummern nicht immer vorschriftsmäßig angebracht oder nicht erkennbar, vor allem nachts. Die Polizisten in den Revieren kennen sich in ihren Einsatzgebieten sehr gut aus, sodass die fehlende Hausnummer durch umfangreiche Ortskenntnis unter Umständen ausgeglichen werden könne, erklärt die Sprecherin. Das entbinde Hauseigentümer natürlich nicht von ihrer Pflicht zur Kenntlichmachung. Schließlich erschwere jede Suche nach dem richtigen Ort die schnelle und rechtzeitige Hilfe für die Betroffenen, so die Polizeisprecherin.

Die Pflicht zur Anbringung von Hausnummern an Gebäuden ist in den örtlichen Polizeiverordnungen geregelt. Dort ist festgeschrieben, dass der Hauseigentümer spätestens am Tag seines Einzuges verpflichtet ist, das Haus mit der von der Stadt oder Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Dafür müssen die arabischen Ziffern verwendet werden. Die Nummernschilder müssen an der Seite des Hauses angebracht werden, die der Straße zugekehrt ist. Bei Gebäuden, die von der Straße ein Stück zurückliegen, können sie auch am Grundstückszugang angebracht werden. Vor allem aber müssen sie gut erkennbar sein. Das ist nachts im ländlichen Bereich oft unmöglich. In vielen Orten wird die Straßenbeleuchtung abends ausgeschaltet. Beleuchtete Hausnummerierungen sind hierzulande kein Standard. Lediglich in Berlin ist es vorgeschrieben, beleuchtete Hausnummernschilder zu verwenden.