Bautzen
Merken

Revision im Prozess um Tötungsdelikt

Der Mann, der eine junge Bautzenerin getötet hat, gehört in die Psychiatrie. So hatte das Gericht entschieden. Nun gibt es eine Wendung in dem Fall.

Von Theresa Hellwig
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Das Gericht hatte eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
Das Gericht hatte eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. © dpa

Bautzen. Die Verteidigerin des Mannes, der im November 2018 in einer Wohnung auf der Karl-Marx-Straße in Bautzen seine Freundin erstochen hat, hat nach dem Urteil des Landgerichts Revision beantragt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Sächsischen Zeitung. Die Richter müssen nun das Urteil noch einmal ausführlicher begründen. Der Bundesgerichtshof entscheidet dann, ob er die Revision annimmt oder zurückweist.

Vor anderthalb Wochen hatte das Landgericht in Görlitz den 33-Jährigen für schuldunfähig befunden. Er litt demnach bei der Tat unter einer akuten Psychose und wusste nicht, was er tat. Das Gericht ordnete an, dass der Beschuldigte in einer Psychiatrie untergebracht wird, weil er für die Allgemeinheit gefährlich sei. Aufenthalte wie diese sind in der Regel unbefristet; entlassen werden die Beschuldigten erst, wenn keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht.

Die Gründe, weshalb die Pflichtverteidigerin des Mannes Revision beantragt hat, sind bislang unbekannt. Auch sie hatte im Prozess die Erkrankung des Mannes erkannt und argumentiert, dass die Tat deshalb kaum heimtückisch gewesen sein könne. Folglich habe es sich nicht um Mord gehandelt. Auch die Richter entschieden so und werteten die Tat nur als Totschlag. Es ließe sich nicht alles restlos aufklären. Die Richter gingen davon aus, dass der Mann nicht bewusst ausgenutzt hatte, dass Elisa H. zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos war.