Riesa
Merken

Sparkasse stundet Tilgung

Wer von der Corona-Krise wirtschaftlich getroffen wurde, bekommt neun Monate Aufschub.

 3 Min.
Teilen
Folgen
Rainer Schikatzki ist Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen.
Rainer Schikatzki ist Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen. © Claudia Hübschmann

Riesa. Die in Riesa ansässige Sparkasse Meißen stundet von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffenen Privat- und Gewerbekunden die fälligen Kredittilgungen für neun Monate. Das teilte das Kreditinstitut am Freitagnachmittag mit.

Das gelte auch für Kunden, die den gesetzlichen Anspruch der Ratenaussetzung für drei Monate bereits nutzen. Eine vertragliche Vereinbarung dazu muss bis zum 30. Juni 2020 geschlossen werden. Ein entsprechendes Zahlungsmoratorium hat der Vorstand der Sparkasse Meißen beschlossen. 

„Wir möchten unseren Kunden helfen, finanziell gut durch diese Krise zu kommen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Deshalb ist die Sparkasse Meißen zu diesem außergewöhnlichen Schritt bereit,“ begründet Rainer Schikatzki, Vorstandschef der Sparkasse Meißen, die Entscheidung.

Der Hauptsitz der Sparkasse Meißen befindet sich an der Riesaer Hauptstraße, in Sichtweite der Elbe.
Der Hauptsitz der Sparkasse Meißen befindet sich an der Riesaer Hauptstraße, in Sichtweite der Elbe. © Lutz Weidler

Die Sparkasse Meißen geht davon aus, dass die Corona-Krise Unternehmen und Verbraucher noch länger beschäftigen wird. Teile der Bevölkerung und der Unternehmen werden wegen Corona-bedingter Einnahmeverluste zwischenzeitlich in finanzielle Engpässe geraten. „Wir leben mit und von unseren Kunden hier vor Ort. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir gemeinsam mit unseren Kunden Lösungen für diese Krise finden“, so Rainer Schikatzki.

Privat- und Gewerbekunden der Sparkasse Meißen können fällige Tilgungsleistungen bestehender Kredite für neun Monate aussetzen. Die Aussetzung führt zu einer Laufzeitverlängerung. Für den Stundungszeitraum besteht der Zinsanspruch aus dem Kreditvertrag zu den vereinbarten Konditionen weiter.

Es gibt Ausnahmen

Voraussetzung für die Stundung der Tilgung ist, dass die betroffenen Kunden Corona-bedingte Zahlungsengpässe haben und deshalb die fälligen Kredittilgungen aktuell wirtschaftlich nicht möglich sind. Ausgenommen vom Moratorium sind insbesondere Förder- oder Sanierungsdarlehen, leistungsgestörte Darlehen, genehmigte sowie geduldete Überziehungen sowie Kreditkarteneinlösungen und Konsortialfinanzierungen.

Mit ihrem eigenen Zahlungsmoratorium geht die Sparkasse Meißen nach eigenen Angaben deutlich über die bestehende gesetzliche Regelung hinaus. Diese sieht vor, dass Corona-bedingt von Einnahmeausfällen betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Stundung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 haben.

Unternehmen sind davon nicht erfasst. „Wir denken, dass es im Interesse vieler Kunden ist, für längere Zeit fällige Kredittilgungen nicht erbringen zu müssen. Dazu ist die Sparkasse Meißen bei betroffenen Kunden bereit“, fasst Schikatzki zusammen.

Kunden der Sparkasse Meißen, die die Voraussetzungen erfüllen und das private Moratorium in Anspruch nehmen wollen, sollten sich mit der Sparkasse Meißen bis zum 30. Juni 2020 in Verbindung setzen. (SZ)

Erste Ansprechpartner sind die Kundenberater – und die beiden Hotlines der Sparkasse Meißen: Privatkunden (Mo. bis Fr. 9-19 Uhr) 03525 51500, gewerbliche Kunden (Mo. bis Fr. 9-18 Uhr) 03525 51507000

Zum Thema Coronavirus im Landkreis Meißen berichten wir laufend aktuell in unserem Newsblog.