Zeithain. Drogen und Gefängnisse – obwohl das eigentlich ein Widerspruch sein sollte, gibt es wohl weltweit hinter jeder Gefängnismauer Rauschmittel. Um dem Konsum der Insassen auf die Schliche zu kommen, werden verschiedene Tests angewandt. Nach deren Kosten hat sich kürzlich die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) bei der Staatsregierung erkundigt. Die Antwort gibt auch einen Einblick in die Kosten pro Test – die je nach sächsischem Gefängnis recht unterschiedlich ausfallen. In Zeithain zum Beispiel liegen die Testkosten zwischen 77 Cent pro Stück bis zu 1,96 Euro je Test. In der Dresdner JVA verwendete Verfahren kosten pro Test teilweise 6,77 Euro das Stück.
Die in Zeithain, aber auch in anderen JVAs im Freistaat verwendeten Tests sind Speichel- oder Urintests. Meist handelt es sich um Multitest-Verfahren, die verschiedene Wirkstoffe aufspüren. Etwa der Speicheltest "Rapid Wipe" des Herstellers Mavand, der Herstellerangaben zufolge Amphetamin-, Kokain- oder Marihuana-Konsum nachweist, ebenso wie den von Opiaten oder Methadon.
Nach Angaben der JVA Zeithain werden Drogentests bei Gefangenen regelmäßig vorgenommen. "Grundsätzlich werden dafür Speicheltestverfahren angewandt", so Sprecher Benno Kretzschmar. Pro Woche werden demnach rund 20 Gefangene einem solchen Test unterzogen. Die Urintests stünden als Alternative zur Verfügung. Insgesamt zählt die JVA Zeithain im geschlossen und offenen Vollzug 395 Haftplätze.
Test bei verschiedenen Anlässen
Die Anlässe für Drogenkontrollen in sächsischen Gefängnissen sind verschieden. So passiere das zum Beispiel bei Aufnahme der Gefangenen, aber auch vor wichtigen Entscheidungen innerhalb des Vollzugs – etwa der Vergabe besonderer Arbeitsplätze oder Lockerungsregelungen. Auch eine richterliche Anordnung oder die Unterbringung im offenen Vollzug können ein Grund sein. Ebenso vor Beginn einer Drogentherapie werden Tests durchgeführt.
Kommt es also früher oder später bei jedem Gefangenen in der JVA Zeithain zu einem Drogentest? Ein klares Ja gibt es nicht. Es sei aber "sehr wahrscheinlich, dass im Zuge bestimmter vollzuglicher Entscheidungen eine solche Überprüfung der Suchtmittelfreiheit während der Inhaftierung bei nahezu jedem Gefangenen vorgenommen wird", heißt es auf Nachfrage von der Anstaltsleitung. (SZ/ewe)
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