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B169-Verlegung: Gericht äußert sich zum Eingang von Klagen

Gegnern des Bundesstraßen-Ausbaus bleibt für rechtliche Schritte gegen die Planfeststellung nur noch eine begrenzte Zeit.

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Die B169 und ihre bisher noch nicht erfolgte Verlegung ist ein Megathema in der Region Riesa / Stauchitz / Döbeln. Das Foto ist an der Auffahrt von Seerhausen auf die B169 in Richtung Riesa entstanden.
Die B169 und ihre bisher noch nicht erfolgte Verlegung ist ein Megathema in der Region Riesa / Stauchitz / Döbeln. Das Foto ist an der Auffahrt von Seerhausen auf die B169 in Richtung Riesa entstanden. © Foto: SZ/Eric Weser

Riesa/Leipzig. Beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht ist bislang keine Klage gegen die Planfeststellung für den dritten Bauabschnitt der B-169-Verlegung zwischen Riesa und der A14 bei Döbeln eingereicht worden. Das hat das Gericht auf Nachfrage von Sächsische.de am Montag mitgeteilt.

Ob es dabei bleibt, muss sich zeigen: Kritikern beziehungsweise Gegnern der Planung bleiben noch knapp drei Wochen Zeit, um rechtlich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen zu dem Projekt vorzugehen.

Mit Hartwig Kübler hatte sich ein bekannter Kritiker des Vorhabens zuletzt offengelassen, ob er Klage erheben wird.

Vor allem Befürworter des B-169-Ausbaus hoffen, dass die vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr verantwortete Planung nicht beklagt wird und dadurch schnell Rechtskraft bekommt – und, dass anschließend eine baldige Umsetzung des Vorhabens startet.

Der B-169-Ausbau ist eines der Themen bei "B-Day" diese Woche im Riesaer Stadtmuseum. Zum Bundesstraßentag hat das Vereinigte Wirtschaftsforum der Region Riesa Vertreter aus Politik, Behörden und Verbänden am Donnerstag, 15. September, eingeladen. (SZ/ewe)

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels war die Rede davon, dass der B-Day am Mittwoch stattfindet. Tatsächlich findet er am Donnerstag statt. Wir haben das geändert.