Riesa. Es war glimpflich abgelaufen: Ein Schwelbrand in einem leeren Wohnhaus an der Pausitzer Straße konnte die Feuerwehr in der Nacht zum Sonntag noch rechtzeitig löschen. Ein Gassigänger hatte die Feuerwehr gerufen. Knapp zwei Tage später hat es nun wieder in dem Gebäude gebrannt. Und diesmal war der Schaden deutlich größer.
Ein Zeuge hatte nach Polizeiangaben das Feuer gegen 22 Uhr bemerkt und Alarm geschlagen. "Beim Eintreffen der Feuerwehr war die Wohnung im Erdgeschoss links im Vollbrand", sagt Riesas Wehrleiter Robert Gudat. Viel zu retten sei nicht mehr gewesen.
Nach dem Löschen zog die Feuerwehr ab, übergab die Einsatzstelle der Polizei. Kaum waren die Kameraden in ihren Gerätehäusern zurück, kam gegen 0.30 Uhr schon die nächste Alarmierung. Wieder an die Pausitzer Straße, wieder ins selbe Haus. Die Polizei hatte festgestellt, dass es im zweiten Obergeschoss erneut brannte. "Das war aber nicht viel, das haben wir schnell abgelöscht", sagt Robert Gudat.
Der Wehrleiter geht davon aus, dass sich vor dem zweiten Feuer jemand ins Haus begeben hat. Nach dem ersten Brand sei aber niemand darin gewesen. "Wir haben ja das ganze Gebäude kontrolliert". Das sei bei Wohnungsbränden üblich. "Dann wird vorsichtshalber das ganze Gebäude abgesucht, ob nicht irgendwo eine Person darin ist." Denn es sei auch Kenntnisstand der Feuerwehr, dass jemand in dem Haus lebt.
Allerdings war diese Person weder am Wochenende, noch in der Nacht zum Dienstag vor Ort. Nach SZ-Informationen ist sie derzeit in Haft.
Nach dem ersten Brand vom Wochenende war die Polizei zunächst von fahrlässiger Brandstiftung ausgegangen. Am Dienstag sagte ein Sprecher, es werde nun wegen vorsätzlicher schwerer Brandstiftung ermittelt. "Erste Ergebnisse der Brandursachenuntersuchungen am heutigen Vormittag scheinen diesen Verdacht zu bestätigen." Tatverdächtige seien bislang aber nicht bekannt. Am Dienstag zeigte die Polizei mit einem Streifenwagen Präsenz vor Ort.
Langer Leerstand als Problem
Offen ist, wie es mit dem Haus weitergeht. Eine Sicherungspflicht des Eigentümers bestehe nach dem Brand insoweit, dass verbrannte oder verkohlte Gebäudeteile nicht herabfallen und andere in Mitleidenschaft ziehen dürfen, sagt René Hobusch. Er ist Anwalt und im Ehrenamt Präsident von Haus und Grund Sachsen. Der Verband vertritt die Interessen von Haus- und Grundeigentümern.
Was Schäden bei Nachbarn angeht, könnten diese beim Eigentümer des vom Brand betroffenen Gebäudes geltend gemacht werden, wenn sie durch den Brand entstanden sind. Der Eigentümer müsse dann dafür aufkommen – oder, wenn vorhanden, dessen Gebäudeversicherung. "Wird ein Täter ermittelt, kann der Eigentümer später versuchen, die Schäden auf zivilrechtlichem Weg geltend zu machen", erläutert René Hobusch.
Eine Tendenz, dass Vandalismus oder Brandstiftung in leerstehenden Gebäuden zunehmen, ist aus Sicht des Experten nicht zu beobachten. Aber: Stünden Gebäude leer, komme es durchaus immer wieder zu Schmierereien, Müllablagerungen oder eben auch Brandstiftung. Gerade in Regionen abseits der Großstädte, wo es zunehmend strukturellen Leerstand gebe – also Leerstände über lange Zeit.
Wie sich das für Eigentümer leerer Häuser verhindern lässt? Etwa, indem Fenster und Eingänge in der ganzen unteren Etage zugemauert werden, sagt René Hobusch. Das sei effektiver als sie mit Brettern zu vernageln. In der örtlichen Politik oder bei Nachbarn dürfte dies allerdings auf wenig Gegenliebe stoßen. René Hobusch erwidert: Dann müsse etwas für die Attraktivität der Städte getan werden. Ohnehin werde bei der Wohnungspolitik viel über fehlende Wohnungen in Dresden oder Leipzig gesprochen, während die eigentlichen Probleme abseits davon lägen, eben in Gegenden mit viel Leerstand. Hier seien Freistaat, Politik vor Ort und Eigentümer gefordert, etwas dagegen zu unternehmen.