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Wann macht der Riesaer Problem-Spielplatz wieder auf?

Erst wurde zwei Jahre gebaut, nun ist die Anlage an der Rudolf-Harbig-Straße schon wieder gesperrt.

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Ein Bauzaun und ein "Betreten verboten"-Schild: Nach etwas mehr als einem halben Jahr Benutzung ist der Spielplatz an der Rudolf-Harbig-Straße schon wieder gesperrt.
Ein Bauzaun und ein "Betreten verboten"-Schild: Nach etwas mehr als einem halben Jahr Benutzung ist der Spielplatz an der Rudolf-Harbig-Straße schon wieder gesperrt. © Eric Weser

Riesa. Bauzäune und rotes Flatterband an den Geräten statt spielender Kinder: Der Spielplatz an der Rudolf-Harbig-Straße in Riesa ist seit mittlerweile mehr als einem Monat gesperrt. Eine Kontrolle an der Anlage hatte Sicherheitsbedenken zur Folge gehabt, hatte OB Marco Müller (CDU) jüngst in einem Facebook-Video erklärt.

Etwas konkreter wird die Stadt auf Nachfrage von Sächsische.de: "Bei der Kontrolle durch einen zertifizierten Sachverständigen, die für alle Spielplätze vorgeschrieben ist, sind Mängel aufgefallen", erklärt Sprecher Uwe Päsler. "So hatten sich Seilverbindungen gelöst, eine Konstruktion war auch nicht stabil." Die Empfehlung des Prüfers: sperren.

Mehrere Nacharbeiten nötig

Mittlerweile habe der Hersteller Reparaturen an der Anlage vorgenommen. Eine Freigabe verzögert sich allerdings noch, weil der Spielplatzprüfer sich derzeit noch im Urlaub befinde. Nach seiner Rückkehr werde zeitnah ein neuer Prüftermin vereinbart, danach könnte der Platz wieder freigegeben werden.

Besonders pikant: Der Spielplatz im Stadtteil Gröba war erst im Oktober 2021 freigegeben worden - nach mehr als zwei Jahren Bauzeit. Nach Darstellung der Stadt hatten Unstimmigkeiten zwischen beauftragtem Unternehmen und Verwaltung dazu geführt, dass mehrfach nachgearbeitet werden musste.

Finanziert wird der rund 200.000 Euro teure Spielplatz maßgeblich aus Fördermitteln: 80 Prozent des aufgewendeten Geldes kommt aus dem Efre-Fördertopf "Merzdorf". Die jetzige Reparatur wird die Stadt nichts zusätzlich kosten. Laut Uwe Päsler gelte für die festgestellten verdeckten Mängel noch eine Gewährleistungsfrist. (SZ/stl/ewe)