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Gröditz: Stadtrat jetzt per Videokonferenz möglich

Als Videokonferenzen noch sinnvoll waren, durften sich die Gröditzer Stadträte nicht online treffen. Warum aber jetzt, nachdem die meisten Corona-Regeln gefallen sind?

Von Jörg Richter
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Der Gröditzer Bürgermeister Jochen Reinicke ist ein Technikfreak. Drei Monitore und ein Handy - damit kann er Beratungen des Stadtrates auch vom Schreibtisch aus per Videokonferenz leiten. Doch bisher durfte er nicht.
Der Gröditzer Bürgermeister Jochen Reinicke ist ein Technikfreak. Drei Monitore und ein Handy - damit kann er Beratungen des Stadtrates auch vom Schreibtisch aus per Videokonferenz leiten. Doch bisher durfte er nicht. © Klaus-Dieter Brühl

Gröditz. Es ist ein später Triumph, den Bürgermeister Jochen Reinicke (parteilos) im Gröditzer Stadtrat verkündete. Den Stadträten sei es nun endlich erlaubt, ihre monatlichen Sitzungen per Videokonferenz abzuhalten.

Die Stadtverwaltung hatte in den zwei zurückliegenden Corona-Jahren mehrfach versucht, Stadtratssitzungen im Internet durchzuführen. Das sei im Angesicht der damals steigenden Infektionszahlen sicherer, als sich im Saal des Dreiseithofs zu treffen - so das Argument der Gröditzer.

Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen im Landkreis Meißen habe Gröditz auch die nötigen technischen Voraussetzungen, so Reinicke. Die Stadträte sind mit Tablets ausgerüstet und bis auf wenige Ausnahmen auch dazu bereit, sich online zu treffen, falls es die Pandemie erfordert.

Vorreiter mit Leipzig

Zudem hatte der Sächsische Landtag bereits im Dezember 2020 das Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunalrecht beschlossen. Mit Artikel 2 dieses Gesetzes wurde Paragraf 36a der Sächsischen Gemeindeordnung neu eingeführt. Dieser soll im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Durchführung von Sitzungen des Gemeinderates ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum ermöglichen.

Die Stadtverwaltung Gröditz berief sich darauf und bat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Meißen, der Stadtratssitzung per Videokonferenz zuzustimmen. Doch dreimal lehnte das Landratsamt ab.

"Wir waren zusammen mit Leipzig die Vorreiter", sagt Reinicke. Doch während die Messestädter dank ihres einflussreichen Oberbürgermeisters Burkhardt Jung eine Ausnahmegenehmigung erhielten, blieb diese den Gröditzern verwehrt. Selbst die Klagen vor dem Verwaltungsgericht Dresden und in nächster Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen brachten nicht den gewünschten Erfolg.

"Es hat sich gelohnt, hartnäckig zu bleiben", so Reinicke. Das Landratsamt Meißen habe dem Gröditzer Stadtrat mittlerweile die Erlaubnis erteilt, sich online treffen zu dürfen. "Wir müssen dem Landratsamt vorher nur Bescheid sagen", ergänzt der Bürgermeister.

Aber warum sind Stadtratssitzungen als Videokonferenzen erst jetzt möglich, nachdem die Infektionszahlen wieder rückläufig und die meisten Corona-Regeln aufgehoben sind? Auf Nachfrage antwortet das Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Meißen, dass eine Genehmigung durch die Behörde nicht mehr erforderlich ist.

"Seit der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vom 9. Februar 2022 können in Ausnahmefällen, die durch Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen entstehen, Sitzungen des Gemeinderats als Videokonferenz durchgeführt werden", teilt das Landratsamt Meißen mit. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass Beschlüsse unwirksam sind, wenn eine Sitzung als Videokonferenz durchgeführt wird, ohne dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.