Gröditz. Es war zwar offiziell nur eine virtuelle Informationsveranstaltung des Gröditzer Bürgermeisters. Aber Jochen Reinicke (parteilos) und seine Stadträte erhalten für ihr Vorpreschen in Sachen Digitalisierung Lob vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG).
"Das ist politisch ein sehr guter Weg, den die Gröditzer eingeschlagen haben", sagt SSG-Geschäftsführer Mischa Woitscheck. Sie seien zwar nicht die Ersten in Sachsen, aber zumindest einer der Vorreiter im ländlichen Raum.
Bisher ist es nur der Stadt Leipzig geglückt, eine digitale Stadtratssitzung durchzuführen. Allerdings hatte das Machtwort des Leipziger Oberbürgermeisters Burkhard Jung (SPD) mehr Gewicht als die Einsprüche kleinerer Städte wie Meißen, Gröditz, Pirna und Görlitz. Ihre Anträge auf eine Ratssitzung per Videokonferenz wurden von den jeweiligen Landratsämtern abgelehnt.
Im Fall Gröditz hatte die Rechtsaufsicht des Landkreises Meißen moniert, dass Gröditz keinen Nachweis erbracht habe, weshalb eine normale Stadtratssitzung nicht möglich sei. Die Behörde berief sich dabei auf die Vorgaben des Freistaates.
Kritik: Typisch sächsischer Bürokratismus
Der sächsische Landtag hatte erst Mitte Dezember die Sächsische Gemeindeordnung um den § 36a ergänzt. Der so genannte Ausnahmeparagraf soll in Pandemiezeiten Stadt- und Gemeinderatssitzungen per Videokonferenz erlauben. Der SSG kritisiert die Rahmenbedingungen allerdings als zu bürokratisch.
Denn die Kommunen werden gleichzeitig auch verpflichtet, einen öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen, wo interessierte Bürger die Videokonferenz verfolgen können. Das empfindet SSG-Geschäftsführer Mischa Woitscheck als kontraproduktiv. "Es vergeht kein Tag, an dem die Leute aufgefordert werden, lieber zuhause zu bleiben", sagt er. "Und dann schicken wir sie zum Public Viewing ins Rathaus."
In diesem Punkt hat die Stadt Gröditz vorgesorgt. Der Ratssaal im Dreiseithof soll bei digitalen Stadtratssitzungen für Besucher geöffnet werden. Dort kann eine mögliche Videokonferenz auf einem großen Monitor mitverfolgt werden. Ein Mitarbeiter der Verwaltung soll dann anwesend sein und die Fragen der Bürger an den Stadtrat weitergeben.
Der SSG kritisieret auch den Zwang, eine übergeordnete Behörde wegen einer Videokonferenz um Erlaubnis fragen zu müssen. Das sei leider typisch sächsischer Bürokratismus, so Woitscheck. Genauso wie der Fakt, dass die Ausnahmeregelung nur für eine Pandemie gilt. In anderen Bundesländern, in denen die Gemeindeordnung ergänzt wurde, gebe es die Möglichkeit von digitalen Stadt- und Gemeinderatssitzungen auch bei Hochwasser, Erdbeben oder anderen Naturkatastrophen.