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Geisterfahrer muss zur Fahrtauglichkeitsprüfung

Ein 73-Jähriger wendet auf der B 169 nahe der Riesaer Elbbrücke und fährt auf der Überholspur in die falsche Richtung – vor Gericht zeigt er sich uneinsichtig.

Von Manfred Müller
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Ein Großenhainer Senior fährt in Riesa auf die Elbebrücke - allerdings in die falsche Richtung. Als er das merkt, wendet er und wird zum Geisterfahrer. Dafür stand er nun vor Gericht.
Ein Großenhainer Senior fährt in Riesa auf die Elbebrücke - allerdings in die falsche Richtung. Als er das merkt, wendet er und wird zum Geisterfahrer. Dafür stand er nun vor Gericht. © Lutz Weidler

Riesa. Welcher Bürokrat sich ausgedacht hat, Geisterfahrer in „Falschfahrer“ umzubenennen, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Den Verkehrsteilnehmern, die an einem Junisonntag dieses Jahres die Riesaer Elbbrücke in Richtung Seerhausen überquert hatten, muss Rudolf P. (Name geändert) mit seinem Audi jedenfalls wie ein Geist vorgekommen sein.

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