Riesa. Gelegentlich kommt es vor, dass die Staatsanwaltschaft auf einen schwammigen Anfangsverdacht hin etwas voreilig reagiert. So im Falle eines Objektbetreuers, der bei der Wohnungsübergabe eine Unterschrift gefälscht haben soll. Und zwar die Signatur des Sohnes einer alten Dame, die in ein Pflegeheim umziehen musste. Dieser behauptet, das Übergabeprotokoll nicht unterzeichnet zu haben. Die Unterschrift müsse vom Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens gefälscht worden sein.
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