Riesa. In amerikanischen Polizei- und Gerichts-Fernsehserien ist der „Deal“, bei dem sich die Verfahrensbeteiligten auf ein Strafmaß einigen, gang und gäbe. In Deutschland heißt der Vorgang etwas sperriger „auf eine Verständigung gerichtetes Rechtsgespräch“ und wird in Strafverfahren relativ selten und nur mit bestimmten Einschränkungen angewandt. Aber er erspart der Justiz ebenfalls zeitaufwendige und teure Recherchen, Gutachten und Zeugenbefragungen.
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