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Ist ein Riesaer Drogendealer – oder nur Konsument?

Ein Riesaer wird mit Vorwurf des Drogenhandels konfrontiert – aber der Belastungszeuge macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Von Manfred Müller
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Ein typisches Utensil von Drogenhändlern: eine Feinwaage. Ein ähnliches Exemplar spielt jetzt in einem Riesaer Prozess eine Rolle.
Ein typisches Utensil von Drogenhändlern: eine Feinwaage. Ein ähnliches Exemplar spielt jetzt in einem Riesaer Prozess eine Rolle. © Sebastian Schultz

Riesa. Es ist für die Justiz oft gar nicht so leicht, zwischen Drogenkonsumenten und Drogenhändlern zu unterscheiden. So mancher Suchtkranke versucht, kleine Gewinne zu erzielen, indem er den Stoff weiter vertickt.

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