Landratsamt äußert sich zu Riesaer Hunde-Fall

Riesa. Ein Hund in Riesa wird von seinem Besitzer teils über Stunden im Auto gelassen - über diesen Fall hatte Sächsische.de Anfang der Woche berichtet. Eine Anwohnerin hatte den Fall an die Behörden gemeldet, auch der Tierschutzbund kritisierte das Vorgehen.
Wie lange ein Tier im Auto bleiben sollte, darüber wurde anschließend auch unter den Lesern kontrovers diskutiert. Von "Ich würde meinen Hund nie allein im Auto lassen" reichen die Kommentare der Halter bis hin zu Erfahrungsberichten, bei denen der eigene Hund auch mal bis zu drei Stunden am Stück im Auto blieb, während Herrchen oder Frauchen beim Tagesausflug unterwegs war.
Mittlerweile hat sich auch das Landratsamt Meißen zu diesem und vergleichbaren Fällen geäußert. Der Fall sei dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt bekannt und dort auch bearbeitet worden. Das Amt bestätigt auch eine Empfehlung, die man der Anwohnerin gegeben habe: "Es ist korrekt, dass im vorliegenden Fall empfohlen wurde, ein Protokoll mit den Zeiten anzufertigen, wann und wie lange der Hund im Auto verweilen musste. Nur so lässt sich die Sachlage richtig beurteilen."
Unterbringung im Auto kann geduldet werden
Grund für diesen Hinweis: In der vorübergehenden Unterbringung eines Hundes im Auto sieht man im Veterinäramt nicht zwangsläufig ein Problem. Sie könne unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden. "Dabei spielt die Außentemperatur eine große Rolle, außerdem ist es von Bedeutung, ob der Hund es gewohnt ist, im Auto zu verbleiben - zum Beispiel beim Einkaufen." Konkrete rechtliche Vorgaben zum Verbleiben von Hunden im Auto existierten nicht, betont eine Sprecherin des Landratsamts. Damit widerspricht das Amt auch indirekt einer Einschätzung des Tierschutzbundes, der die Unterbringung des Hundes über Stunden scharf kritisiert und in dem Zusammenhang auch auf mehrere Gerichtsurteile verwiesen hatte.
Inwiefern Mitarbeiter des Veterinäramts vor Ort waren oder schon den Kontakt zum Halter des Riesaer Tieres gesucht haben, lässt die Antwort auf eine Anfrage von Sächsische.de allerdings offen.
Dafür führt das Landratsamt aus, wie sich Passanten richtig verhalten sollten, die einen Hund im Auto bemerken. In der kalten Jahreszeit könnten sie die Situation erst einmal aus der Ferne beobachten. "Hunde, die daran gewöhnt wurden, allein im Auto zu bleiben, sehen dieses als ihren sicheren Rückzugsort an, in welchem sie durchaus Ruhe finden können. Treten Passanten an das Fahrzeug heran oder reden gar auf den Hund ein, kann dies bei dem Tier erheblichen Stress auslösen, da es sich gezwungen sieht, sein 'Revier' zu verteidigen."
Im Notfall sollte die Polizei gerufen werden
Anders sei die Situation bei hohen Temperaturen. Dann sollten Passanten einen Blick ins Innere des Wagens werfen. "Hechelt der Hund stark und ist dazu ruhelos oder apathisch, kann es sinnvoll sein, die Polizei zu alarmieren, um das Tier schnellstmöglich zu befreien."
Wie die Behörde weiter mitteilt, hatte es im vergangenen Jahr rund 325 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegeben. Ungefähr zwei Drittel davon beträfen die Haltung von Hunden und Katzen. Allein die Stadt Riesa zählte im vergangenen Jahr rund 1.000 registrierte Hunde.