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Riesa: Was für Folgen haben die Corona-Regeln für Kinder?

Bei einer digitalen Podiumsdiskussion sprechen Experten über die Folgen von Schulen- und Kitaschließungen.

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Der bekannte Riesaer Andreas Näther vom Verein Sprungbrett ist jetzt in einer digitalen Podiumsdiskussion zum Thema Kinder und Corona zu sehen.
Der bekannte Riesaer Andreas Näther vom Verein Sprungbrett ist jetzt in einer digitalen Podiumsdiskussion zum Thema Kinder und Corona zu sehen. © Klaus-Dieter Brühl

Riesa. Schulen und Kitas - alles schloss im vergangenen Jahr, als es mit der Corona-Pandemie losging. Für viele sei nachvollziehbar gewesen, dass nur so der Kollaps des Gesundheitssystems verhindert werden konnte, heißt es vom Riesaer Verein Sprungbrett. Allerdings: Kinder und Jugendliche seien von heute auf morgen aus ihrem sozialen Beziehungsgefüge herausgerissen worden. Ihr Leben verlor seinen gewohnten Rhythmus, nicht wenige fühlten sich sehr alleingelassen.

Andreas Näther vom Verein verweist in einer digital einsehbaren Podiumsdiskussion um „Kinderrechte und Corona“ auf inzwischen unübersehbare seelische Störungen junger Menschen. Da ist die Rede von Drogen als Ersatz, gar von Suiziden. „Wir brauchen eine Planung dazu, wie die emotionalen Langzeitfolgen begleitbar sind!“, forderte der langjährige Sozialarbeiter.

Es gehe um Schutz, Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an staatlichen Entscheidungen, unterstreicht Susanne Rüthrich, die ab November als Sächsische Kinderbeauftrage fungieren wird. Schon lange bemühe sie sich als SPD-Bundestagsabgeordnete darum, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern – gerade auch das Recht auf Beteiligung, wenn Kinder und Jugendliche selbst Betroffene sind. Sie ist sich sicher: Wäre dieser Schritt schon gelungen, hätte manche Corona-Entscheidung anders ausgesehen.

Insbesondere bei Verlängerungen von Schließungen, so Andreas Näther, wäre der Blick auf Langzeitfolgen nötig gewesen - und eventuell auch möglich, hätte man die Betroffenen selbst gehört.

Stephan Gerbig, der mehrere Jahre am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin arbeitete, verweist darauf, dass die UN-Kinderrechtskonvention seit fast 30 Jahren in Deutschland bereits bindendes Recht darstellt. Demnach ist das Wohl des Kindes bei allen staatlichen Entscheidungen ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Allerdings seien die Rechte zum Schutz, zur Förderung und Beteiligung der Kinder in der Praxis noch immer weitgehend unbekannt.

Die Einbeziehung der Anliegen der Kinder und Jugendlichen in Corona-Fragen sei geradezu sträflich vernachlässigt worden, moniert Susanne Rüthrich. Was jetzt in Anbetracht knapper Kassen durch Corona nicht passieren dürfe, sei, an den Menschen zu sparen und soziale Angebote und Anlaufpunkte wegbrechen zu lassen. „Das“, so Rüthrich, „würde die Folgen noch verschlimmern.“ (SZ)

  • Die digitale Podiumsdiskussion ist in einer ausführlichen, intensiv die Rechtslage betrachtenden Version unter sprungbrett-riesa.de/zeitthemen/ abrufbar. Eine weniger ausführliche Version stellt das Sprungbrett dort ebenfalls zur Verfügung.