Zeithain/Riesa. Bei harmloseren Delikten greift die Staatanwaltschaft oft zum schriftlichen Strafbefehl. Akzeptiert der Beschuldigte diesen, so ist er auch ohne mündliche Hauptverhandlung rechtskräftig verurteilt. Der Strafbefehl kommt bei vielen Verkehrsdelikten zum Einsatz. Eine Folge kann der Entzug der Fahrerlaubnis sein oder eine Geldstrafe.
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