SZ + Riesa
Merken

Missbrauch bleibt Missbrauch

Ein Jugendlicher bietet im Internet sexuelle Dienstleistungen an – ein Riesaer Rentner nimmt sie in Anspruch und kassiert dafür eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Von Manfred Müller
 3 Min.
Teilen
Folgen
Sexuelle Dienstleistungen gegen Geld: In der Erotik-Sparte eines Anzeigenportals stieß der Angeklagte auf das Inserat eines Jugendlichen.
Sexuelle Dienstleistungen gegen Geld: In der Erotik-Sparte eines Anzeigenportals stieß der Angeklagte auf das Inserat eines Jugendlichen. © Sebastian Schultz

Riesa. Man kann sicher über Leichtsinn und Mitverantwortung des jungen Mannes diskutieren, aber Gesetz bleibt Gesetz. Ein Erwachsener, der gegen Entgelt von jemandem unter 18 Jahren sexuelle Handlungen an sich vornehmen lässt, missbraucht ihn damit und muss bestraft werden. Deshalb sitzt Gerhard S. auf der Anklagebank des Riesaer Amtsgerichts. Er war im März 2019, als die Tat geschah, 67 Jahre alt; sein Opfer gerade 15.

Ihre Angebote werden geladen...