Riesa. Man kann sicher über Leichtsinn und Mitverantwortung des jungen Mannes diskutieren, aber Gesetz bleibt Gesetz. Ein Erwachsener, der gegen Entgelt von jemandem unter 18 Jahren sexuelle Handlungen an sich vornehmen lässt, missbraucht ihn damit und muss bestraft werden. Deshalb sitzt Gerhard S. auf der Anklagebank des Riesaer Amtsgerichts. Er war im März 2019, als die Tat geschah, 67 Jahre alt; sein Opfer gerade 15.
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