Riesa. Während bei Hartz-IV-Empfängern in aller Regel das Amt die Miete bezahlt, müssen Geringverdiener für ihre Miete selbst aufkommen. Für sie zahlt der Bund auf Antrag einen Zuschuss, Wohngeld genannt. Die Förderung wurde laut statista.com im Jahr 2019 deutschlandweit von rund einer halben Million Haushalte genutzt. Für die Bearbeitung der Riesaer Anträge ist bislang die Stadtverwaltung zuständig: Kommunen mit mindestens 20.000 Einwohnern erledigen das selbst - im Kreis Meißen also neben Riesa auch noch die Städte Meißen, Radebeul und Coswig. Für kleinere Städte und Gemeinden ist der Landkreis zuständig.
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