Riesa. Die Corona-Schutz-Verordnung lässt keinen Zweifel zu: Das Regelwerk verbietet unter anderem die Öffnung von gastronomischen Betrieben. Ausgenommen sind Lieferung und Abholung von "mitnahmefähigen Speisen", wie es in der Verordnung heißt. Um im Lockdown Umsätze zu machen, bieten viele Restaurants in Riesa und Umgebung diese Dienste an.
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