Rietschen schichtet Fördergeld um

In der Haushaltsatzung 2019/2020 der Gemeinde Rietschen wurde die Erweiterung des Schulhortes an der Gerhart-Hauptmann-Grundschule in Daubitz festgeschrieben. Durch diese Maßnahme sollten einerseits zusätzliche Plätze in der Einrichtung und andererseits behindertengerechte Bedingungen geschaffen werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme erhielt die Gemeinde Fördermittel in Höhe von 160.000 Euro aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“. Im Verlauf der erforderlichen Planungen wurde jedoch festgestellt, dass diese Gelder nicht ausreichen werden, um die Baumaßnahmen so zu realisieren und alle Auflagen der daran beteiligten Entscheidungsträger zu erfüllen. Durch die Doppelnutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule kann der Bedarf an Hortplätzen derzeit voll gedeckt werden, darüber informierte Bürgermeister Ralf Brehmer die Gemeinderatsmitglieder.
Gleichzeitig bekräftigte das Gemeindeoberhaupt aber, dass dennoch langfristig am Projekt der Erweiterung des Hortes festgehalten wird. Dafür ist die Akquisition weiterer Mittel beziehungsweise die Teilnahme von Rietschen an einem neuen Förderprogramm notwendig.
Doch bis dahin müsste die Gemeinde auf die bereits bewilligten Fördermittel in Höhe von rund 160.000 Euro verzichten und diese zurückgeben. „Es wäre schade, wenn wir auf das Geld verzichten würden. Vielmehr könnten wir die Summe innerhalb des Haushalts umschichten und für das Dorfgemeinschaftshaus nutzen“, schlug der Bürgermeister vor. Als Projekt mit dem Arbeitstitel „Energetische Sanierung Dorfgemeinschaftshaus mit Saal Hammerstadt“ wurde der Vorschlag inzwischen beim Fördermittelgeber eingereicht.
Einschließlich des Eigenanteils der Gemeinde stehen bisher unbestätigte Gesamtausgaben von 223.000 Euro zur Realisierung der Maßnahme zur Verfügung. Ursprünglich war die Sanierung des Objekts, angesichts mehrerer anderer laufender größerer Baumaßnahmen, mit Beginn des Haushaltjahres 2022 vorgesehen. Die Neuverteilung der Fördermittel ermöglicht den Beginn der dringend notwendigen Instandsetzungsarbeiten bereits in diesem Jahr. Dies ist auch notwendig, da sich der bauliche Zustand des Dachs und der sich darunter befindlichen Räume rapide verschlechtert hat. Zum anderen sind die Baumaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 abzuschließen. Hier äußerten einige Gemeinderäte Zweifel, ob dieser Termin überhaupt zu halten ist.
Durch den Verein „Am neuen Schöps“ ist das geforderte Nutzungskonzept des Dorfgemeinschaftshauses erarbeitet worden. Es bildet die Basis für die Zukunft des Gebäudes. Diese sieht inzwischen mehr als nur die Nutzung als Kaltlager vor. Damit die nächsten Schritte erfolgen können, ist neben der Instandsetzung des Dachs die Schaffung der Medienanschlüsse, die Überprüfung der elektrischen Anlagen sowie die Ausschilderung der Fluchtwege notwendig. Mit den Arbeiten wird der Verfall des künftigen Dorfgemeinschaftshauses aufgehalten und damit eines der Gebäude erhalten, die das Bild des Ortsteiles bestimmen. Bei drei Gegenstimmen wurde der Beschluss schließlich gefasst.