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Rollsplitt-Unfall vor Gericht

Der Versicherer des Landkreises Bautzen will nichts zahlen. Deshalb zieht eine Putzkauer Unternehmerin jetzt vors Gericht.

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© Uwe Soeder

Schmölln/Putzkau. Ein schwerer Unfall auf der Straße zwischen Schmölln und Putzkau im letzten Sommer wird möglicherweise bald das Amtsgericht in Bautzen beschäftigen. Ihr Anwalt bereite zurzeit die Klage vor, sagte Katrin Beyer, Inhaberin einer Praxis für Physiotherapie in Putzkau, auf Anfrage. Sie klagt auf Schadensersatz für einen Kleinwagen, der bei dem Unfall Totalschaden erlitt, und beschädigte medizinische Geräte. Nach ihren Angaben hat das insgesamt einen Wert von rund 5 000 Euro. Einen Antrag auf Wiedergutmachung hatte der Kommunale Schadensausgleich – eine Art Haftpflichtversicherung für Städte, Gemeinden und Landkreise – abgelehnt. Nun versucht die Putzkauerin, ihre Ansprüche gerichtlich einzuklagen.

Ein Mitarbeiter der Praxis von Katrin Beyer war im August vergangenen Jahres auf der Fahrt von einem Patienten auf Rollsplitt ins Schleudern gekommen. Er verlor die Kontrolle über das Auto und rutschte in den Straßengraben. Dabei überschlug er sich und wurde schwer verletzt. Augenzeugen berichteten, es habe kein Warnschild auf den Splitt hingewiesen. Später stand dann ein Schild. Außerdem habe der betreffende Straßenabschnitt unmittelbar hinter einer Kurve begonnen, sei vom Fahrer also nicht einzusehen gewesen, berichteten Zeugen.

Auf eine Gefahr hinweisen

Zu prüfen ist nun, ob eine Pflichtverletzung des Straßeneigentümers, in diesem Fall der Landkreis Bautzen, vorliegt. Wer eine Gefahr schafft, in diesem Fall Rollsplitt ausbringt, müsse auch auf diese Gefahr hinweisen, sagt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aufgrund des laufenden Verfahrens äußerte sich die Kreisbehörde in Bautzen auf Anfrage bisher nicht im Detail zu dem Fall. Pressesprecher Gernot Schweitzer bestätigte in der vergangenen Woche, dass Forderungen nach Schadensersatz beim Landratsamt eingegangen sind. „Die Sache liegt jedoch bei unserem zuständigen Versicherer, sodass wir keinerlei Aussagen zu Stand oder Verfahrensausgang machen können“, fügte er hinzu.

Zur angekündigten Klage der Putzkauer Physiotherapeutin kommen Ansprüche auf Schadensersatz ihres Mitarbeiters. Er kündigte an, Schmerzensgeld und einen Ausgleich für einen mehrwöchigen Verdienstausfall infolge seiner Krankschreibung einzufordern.

Nach Angaben des Landratsamtes Bautzen vom August gab es bisher nur einen vergleichbaren Fall, wo der Landkreis nach einem Unfall auf Schadensersatz verklagt worden ist. Zahlen musste die Kreisverwaltung damals nicht, sagte eine Sprecherin damals auf Anfrage.

Die Polizei hatte wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im August Ermittlungen aufgenommen. Zu klären sei, ob der Straßenverkehrsbehörde des Kreises ein Versäumnis nachzuweisen ist, sagte ein Polizeisprecher damals auf SZ-Anfrage. (szo)