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Rollstuhlfahrer missbraucht Kind in seiner Wohnung

Ein 63-jähriger gehbehinderter Mann bat ein Mädchen um Hilfe mit den Einkäufen. Doch er hatte einen perfiden Plan.

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© Symbolfoto: dpa

Von Alexander Schneider

Es hat eineinhalb Jahre gedauert, ehe sich ein Mädchen ihrer Lehrerin anvertrauen konnte. Das war im März vergangenen Jahres im Biologie-Unterricht, als es um Sexualität ging. Das heute 14 Jahre alte Mädchen erzählte, wie es im Oktober 2015 einem Mann mit seinen Einkäufen geholfen habe, es ihm in seine Wohnung gefolgt war und er sie dort missbraucht habe. Dass der Mann im Rollstuhl sitzt, hatte die Schülerin zunächst gar nicht erzählt. Erst als sie in der Polizeivernehmung von einem Rollstuhlfahrer sprach, wussten die Beamten, um wen es sich handeln musste. Denn ein 63-jähriger Behinderter, der 2016 in Gorbitz mehrfach Mädchen und Frauen angesprochen hatte, war ihnen bekannt. Er war 2016 angezeigt worden, weil er Frauen und Mädchen belästigt hatte. Nach einer sogenannten Gefährderansprache, in der die Polizei dem Mann klar gemacht hatte, dass er so nicht weitermachen könne, wurden keine weiteren Fälle mehr bekannt.

Am Donnerstag musste sich der Rollstuhlfahrer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Es ist einer der eher seltenen Missbrauchsfälle, in denen sich Täter und Opfer nicht kannten. Laut Anklage habe der 63-jährige Deutsche seine bemitleidenswerte Lage ausgenutzt, um das gerade 12 Jahre alte Mädchen in seine Wohnung zu locken. Es habe ihm dort helfen sollen, den Rollstuhl zu wechseln. Tatsächlich schaffte er das alleine, bat das Kind nun, ihn in der Dusche zu waschen. „Um nicht nass zu werden“, sollte sich das Mädchen auch ausziehen. Es folgte, wusch den Mann am ganzen Körper samt seiner Genitalien. Dabei habe der Mann das Kind auf die nur durch ein Unterhemd bedeckte Brust geküsst und habe ihr unter den Slip an die Scheide gefasst. Der Angeklagte gab den Missbrauch zu, behauptete erst, das Kind sei „sehr anhänglich“ gewesen, habe sich ihm „aufgedrängt“. Dagegen sprachen die Akten. Nach kurzer Bedenkzeit räumte Verteidiger Jürgen Saupe für seinen Mandanten die Tat ein. Der ungelernte Traktorist habe niemanden, er sei sehr einsam.

Immerhin hat der Angeklagte seinem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. Das Kind habe Angst davor gehabt, sagte Richterin Susanne Halt. Sie verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte sei zwar ein bedauernswerter Mensch und „schreiend einsam“. Es sei jedoch niederträchtig, die eigene Schwäche als Mittel dafür einzusetzen, andere in seine Wohnung zu locken.