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Rückfall in die Flegeljahre

Aus Wut über eine nächtliche Polizeikontrolle hat sich Martin B. mit den Beamten angelegt. Das war eine falsche Entscheidung.

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Von Alexander Schneider

Am Herrentag sagt „man“ im Alkoholrausch schon mal Dinge, die einem später leidtun. Meist genügt ein „Schwamm drüber“, und die Sache ist vergessen. Wenn einer jedoch ein gut gefülltes Vorstrafenregister hat, unter Bewährung steht, unter Alkohol immer für Eskapaden gut ist und sich darüber hinaus ausgerechnet mit der Polizei anlegt, kann das ernst werden.

So ging es gestern Monteur Martin B. (27) im Amtsgericht Dresden. In nur zehn Jahren hat er es auf viele Einträge in seinem Vorstrafenregister gebracht. Aber er hat Familie, einen Job und zahlt pünktlich seine Schulden, die ihm die vielen Prozesse eingebracht haben. „Alles läuft super“, sagt sogar seine Bewährungshelferin vom Sozialen Dienst der Justiz, die seit Jahren mit Martin B. arbeitet. „Aber immer, wenn er Alkohol trinkt, kommt es zu Straftaten.“

Laut Anklage wurde der 27-Jährige am Herrentag vergangenen Jahres im Café Europa kontrolliert. Die Beamten überprüften seinen Personalausweis, weil es zuvor in der Gaststätte zu einem Tumult gekommen war, der schließlich gegen 4.30 Uhr zu dem Polizeieinsatz führte. Martin B. habe dann plötzlich lautstark in das Café gerufen, der Polizist habe ihm 100 Euro aus der Brieftasche gestohlen. Das sei eine Verleumdung gewesen.

Der Angeklagte hat die Sache eingeräumt: „Ich habe aus reiner Blödheit die Beamten beschimpft.“ Er sei wütend gewesen, weil er kontrolliert wurde. Seine Verteidigerin Daniela Prescher betonte, an der vorangegangenen Auseinandersetzung habe sich ihr Mandant jedoch nicht beteiligt. „Früher wäre das anders gewesen. Das zeigt, dass er sich schon gebessert hat.“ Inzwischen habe er sich gut im Griff.

Auch der Staatsanwalt nahm an, dass der Diebstahls-Vorwurf in dem Café wohl von niemandem ernst genommen werden konnte. Er forderte jedoch eine Geldstrafe von immerhin 2 700 Euro. Richter Jürgen Scheuring setzte noch einen drauf und erhöhte auf 3 150 Euro. „Sie sind haarscharf an einer Freiheitsstrafe vorbeigeschrammt. Polizisten sind kein Freiwild“, sagte er. Am Herrentag fielen selbst gestandene Männer unter Alkohol in ihre Flegeljahre zurück.