Merken

Ruf nach Bildungsurlaub wird lauter

Was in anderen Bundesländern seit Jahren gängige Praxis ist, kennt man in Sachsen nur der Bezeichnung nach: den Bildungsurlaub. Doch auch im Freistaat gibt es Forderungen nach einer solchen Regelung.

Teilen
Folgen
© dpa

Dresden. Gewerkschafter und Politiker in Sachsen sprechen sich für die Einführung eines gesetzlich geregelten Bildungsurlaubs im Freistaat aus. „Ein Weiterbildungsfreistellungsgesetz wäre aus Sicht des DGB Sachsen dringend notwendig“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Markus Schlimbach, in einer dpa-Umfrage. „Wer von der Notwendigkeit lebenslangen Lernens spricht, darf dabei auch die Weiterbildung nicht vergessen“, erklärte Cornelia Falken, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion der Linken im Sächsischen Landtag.

Gegen den sogenannten Bildungsurlaub sprach sich dagegen Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, aus: „So notwendig und sinnvoll berufliche Weiterbildung im heutigen Arbeitsleben auch ist - wir brauchen keinen gesetzlichen Zwangsurlaub dafür.“

Weg vom Gießkannenprinzip

Auch die CDU ist dagegen. „Diese Forderung ist nicht neu, viele Unternehmen haben dies bereits schon viel früher ohne Allgemeinverbindlichkeit in die Praxis umgesetzt“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Heidan. „Eine gesetzliche Regelung würde auch die Unternehmen belasten, oder die, die es gar nicht benötigen. Dann wäre wieder der Staat zur Finanzierung gefragt, ohne vom Gießkannenprinzip wegzukommen.“

Wie Herbst weiter sagte, investieren nach Angaben der Vereinigung der sächsischen Wirtschaft derzeit rund 90 Prozent der Unternehmen im Freistaat in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, die zu 80 Prozent während der bezahlten Arbeitszeit stattfindet. „Wenn ein Arbeitnehmer eine Weiterbildung absolvieren möchte, die in keinem Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht, sollte diese Zeit nicht der Arbeitgeber bezahlen müssen“, sagte der FDP-Politiker. Doch eben ein solches Recht auf Freistellung für Weiterbildungen etwa zu gesellschaftspolitischen Themen soll nach Vorstellungen des DGB erreicht werden, erklärte Schlimbach. „Eine gesetzliche Regelung bleibt für uns auf der politischen Tagesordnung in Sachsen.“

Maximal fünf Tage pro Jahr

Unterstützung findet die Gewerkschaft bei den Sozialdemokraten. „Dabei geht es eben nicht allein um die rein beruflich bezogene Weiterbildung, die es heute bereits in mittelständigen und großen Unternehmen gibt, sofern es im Interesse des Unternehmens ist“, so Eva-Maria Stange, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Auch im Ehrenamt müssten Kompetenzen erworben werden können. „Eine von uns geforderte geregelte, bezahlte Freistellung von fünf Tagen im Jahr beziehungsweise zehn Tagen in zwei Jahren ist da ein wichtiger Anreiz.“

Auch Cornelia Falken forderte, dass Beschäftigte nicht nur das Recht auf fachliche, sondern auch allgemeine Weiterbildung haben sollten. „Die sächsische Staatsregierung könnte sofort etwa das entsprechende Gesetz aus Brandenburg abschreiben und für Sachsen in den Landtag einbringen“, sagte die Linken-Abgeordnete. Wie die SPD fordern auch die Grünen eine bezahlte Freistellung maximal für zehn Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

„Damit kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern nicht zu stark belastet werden, sollen sie einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 45 Euro pro Tag erhalten, wenn ein Mitarbeiter Bildungsurlaub in Anspruch nimmt“, fasste Miro Jennerjahn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einen Gesetzentwurf seiner Partei zusammen, der mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition abgelehnt wurde. Würden im Landeshaushalt jährlich 300.000 Euro vorgesehen, könnten seinen Angaben nach knapp 7.000 Tage Bildungsfreistellung im Jahr finanziert werden. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir nicht ausschließlich die berufliche Qualifizierung fördern, sondern auch politische und allgemeine Weiterbildung ermöglichen.“

In Sachsen können Arbeitnehmer für die berufliche Weiterbildung seit November 2010 einen sogenannten Weiterbildungs-Scheck beantragen. Seither wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums mehr als 10.394 Teilnehmer mit insgesamt 28,8 Millionen Euro gefördert. „Diese Zahl bestätigt den Ansatz, den Arbeitnehmern die Entscheidung zu überlassen, wann, wo und wie sie sich weiterbilden, denn sie kennen ihren Bedarf am besten“, sagte Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP). Das im September 2014 auslaufende Programm soll nach dem Willen des Ministeriums weitergeführt werden. (dpa)