Bannewitz. In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat der Bannewitzer Gemeinderat mit 14 Stimmen und einer Enthaltung der neuen Satzung zum Bebauungsplan am Boderitzer Teichplatz zugestimmt. Dies geschah laut Beschlussvorlage „nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange“. Die neue Satzung wurde nötig, um alte Gebäude im Ortsteil Boderitz, die unter Denkmalschutz stehen, planungsrechtlich zu schützen. Die Eigentümer der Gebäude wollten das als „Slawischer Rundling Boderitz“ bekannte Ensemble wegen seiner Einsturzgefahr eigentlich abreißen.
Die Gemeinde Bannewitz hingegen wollte das historische Runddorf in Boderitz gern als solches erhalten und das vorhandene Kulturgut sichern. Bürgermeister Christoph Fröse (parteilos) sagte dazu: „Wenn jetzt jemand in der Anlage bauen will, kann er das gern mit der vorhandenen Substanz tun. Wichtig ist uns, dass wir das Areal als Runddorf sichern.“ Interessenten, die nun in der Anlage bauen wollen, müssen ab sofort zahlreiche Vorschriften beachten, die zum Schutz des Kulturgutes in der neuen Satzung festgeschrieben sind. Diese betreffen etwa Dachneigungen und -formen. Die Gutshäuser im ehemaligen slawischen Runddorfplatz Boderitz wurden im 18. und 19. Jahrhundert errichtet. (SZ/wer)