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Waffengeschäfte mit dem russischen Geheimdienst?

Die Generalbundesanwaltschaft wirft einem 56-Jährigen aus dem Kreis Leipzig vor, illegal Technik nach Moskau geliefert zu haben. Der Ingenieur bestreitet das.

Von Alexander Schneider
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Der Angeklagte im Prozess um Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz im Oberlandesgericht Dresden.
Der Angeklagte im Prozess um Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz im Oberlandesgericht Dresden. © dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Dresden. Seit einem Jahr sitzt Handelsvertreter Alexander S. in Untersuchungshaft, am Dienstag hat sein Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) begonnen. Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten aus dem Landkreis Leipzig vor, einem mit dem russischen Geheimdienst verbundenen Unternehmen unter anderem zu Elektronik verholfen zu haben, mit denen auch chemische Waffen hergestellt werden könnten.

Über ein Netz aus Tarnfirmen soll der Chef einer Handelsgesellschaft auch EU-Sanktionen gegen Russland, die nach der Krim-Annexion 2014 erlassen wurden, umgangen haben. In weiteren Fällen habe er Technik mit einem Volumen von rund einer Million Euro ohne erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörden ausgeführt und gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Ihm wird daher der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und zehn Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen.

Export von Waffen ohne Genehmigung

Käufer vieler Lieferungen war laut Anklage eine Firma aus Jekaterinburg, die von einem Verdächtigen geleitet wurde, der in Deutschland ein konspiratives Beschaffungsnetzwerk betrieben habe, dass vom russischen Geheimdienst beaufsichtigt und gesteuert wurde. Der für S. zuständige Mann der Firma sei Stellvertreter der Föderalen Universität Jekaterinburg, die unmittelbar mit dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB verknüpft sei.

Alexander S. bestreitet die Vorwürfe. Er habe stets nach „bestem Wissen und Gewissen gehandelt“, sagte er. Aufträgen habe er immer genau geprüft, ob für die betreffenden Geräte eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nötig gewesen sei. Außerdem habe seine Firma recherchiert, von wem die Aufträge kamen und ob die Auftraggeber auch im militärischen Bereich tätig waren.

S. ging nach dem Abitur zur Armee der DDR, studierte vier Jahre an der Offiziershochschule Löbau. 1987 schloss er das Studium als Leutnant und Ingenieur für Verfahrenstechnik ab, sagte er. Nach der Wende habe er Militärlaufbahn und SED-Mitgliedschaft beendet, habe auch lange in Russland gelebt, eine Russin geheiratet. Eine der Firmen, mit der er zusammengearbeitet habe, habe sein Schwiegervater aufgebaut.

Die Frage des Bundesanwalts, ob sich S. angesichts seiner Ausbildung in Löbau als „Chemiewaffen-Experte“ sehe, verneinte er. Experten wüssten, wie Chemiewaffen hergestellt und eingesetzt würden, seine Expertise liege mehr in der Ersten Hilfe nach einem Einsatz und dem Beseitigen der Folgen, so S.

Zum Auftakt berichtete er über seine Geschäftspartner. Am Mittwoch soll es im Prozess konkret um die Vorwürfe gehen. Das OLG hat vorerst elf Sitzungstage bis Mitte Juli geplant.