Von Karin Schlottmann
Dresden. Nach einem langen Rechtsstreit über das Vermögen der DDR-Staatspartei SED erhalten die ostdeutschen Bundesländer insgesamt rund 185 Millionen Euro. Auf Sachsen entfallen davon etwa 58 Millionen Euro. Das bestätigte das sächsische Finanzministerium auf Anfrage der Sächsischen Zeitung. Die Landesregierung erwartet, dass das Geld im Laufe des nächsten Jahres zur Verfügung steht.
Eine Entscheidung über die Verwendung der Mittel gebe es bisher nicht, sagte Ministeriumssprecher Stephan Gößl. Begünstigt werden ausschließlich die fünf neuen Länder und Berlin.
Der Geldsegen ist das Ergebnis eines langen und komplizierten Rechtsstreites vor Schweizer Gerichten um die ehemalige DDR-Außenhandelsfirma Novum. Die Firma, die von ausländischen Unternehmen für Geschäfte mit der DDR hohe Provisionen kassierte, verfügte über beträchtliches Vermögen. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde es zunächst auf Konten in die Schweiz transferiert. Anschließend verlor sich die Spur des Geldes.
Aus diesem Grund klagte die Bundesrepublik gegen Banken in der Schweiz – mit Erfolg. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte 2010 die ehemalige AKB Privatbank Zürich AG wegen mangelnder Sorgfalt in Bankgeschäften zu Schadensersatz. Sämtliche Versuche der Privatbank, das Geld auf juristischem Wege zurückzubekommen, sind in diesem Jahr endgültig gescheitert, sodass die Zahlungen nun an die ostdeutschen Bundesländer überwiesen werden können.
Bereits in den Jahren 2008, 2009 und 2010 erhielt Sachsen in vier Tranchen insgesamt rund 69 Millionen Euro. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern floss das Geld in öffentliche Investitionen im Bereich Hochschulen, Forschung, Kitas, Krankenhäuser, Städtebau und öffentlicher Nahverkehr.
Über die Frage, wem Novum gehörte, gab es in den vergangenen 20 Jahren zahlreiche Gerichtsprozesse. Es bedurfte intensiver Recherchen der „Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR“, den Reichtum der Firma aufzuspüren. Gegner in diesen Prozessen war die Kommunistische Partei Österreichs, die das Geld für sich beanspruchte. In einer Grundsatzentscheidung stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin jedoch fest, dass das Vermögen der SED zuzurechnen sei und damit der Bundesrepublik zustand.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums führt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben noch einen weiteren Prozess auf Schadenszahlungen. Sachsen kann sich wohl auf weitere Nachzahlungen freuen.