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Sachsen muss Weihnachtsgeld für Beamte nachzahlen

Der Wegfall der Sonderzahlung ist laut Verfassungsgericht rechtswidrig. Die Entscheidung wird teuer für den Freistaat.

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© Symbolfoto: dpa

Von Karin Schlottmann

Karlsruhe/Dresden. Die sächsischen Beamten können sich auf eine kräftige Gehaltsnachzahlung freuen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Besoldung der Beamten in der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen für rechtswidrig erklärt. Wesentlicher Grund dafür sei die Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2011, heißt es in dem Beschluss.

Die Vergütung der Beamten unterliegt verfassungsrechtlich strengen Maßstäben. Eine Kürzung der Beamtenbezüge ist zwar laut Gericht in einer finanziellen Ausnahmesituation und zur Haushaltskonsolidierung grundsätzlich möglich. Von einer Haushaltsnotlage im Jahr 2011 sei in der Gesetzesbegründung jedoch keine Rede gewesen, kritisierten die Karlsruher Richter. Der Landtag hat nun bis zum Juli 2016 Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu verabschieden.

Die damalige Landesregierung gab die Einsparsumme mit 23 Millionen Euro pro Jahr an. Nach dem Urteil werden nun Nachzahlungen fällig. Rechtsanwalt Thomas Giesen sagte gestern, die Landesregierung müsse nun tief in die Tasche greifen. Details stehen allerdings noch nicht fest. Zuletzt hatten die über 30 000 Beamten je nach Gehaltsgruppe einen einmaligen Betrag zwischen 350 und 1 500 Euro brutto erhalten. Insbesondere die unteren Besoldungsgruppen bei der Polizei hatten gegen die Sparmaßnahme heftig protestiert.

Geklärt werden muss noch, ob alle Beamten profitieren oder nur diejenigen einen Nachschlag erhalten, die gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes juristisch vorgegangen sind. Rund 25 000 Bedienstete hatten Widerspruch gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes eingelegt. Einige von ihnen waren als Musterkläger vor Gericht gezogen und haben nun gewonnen.

Laut Bundesverfassungsgericht haben nur die Kläger einen Rechtsanspruch auf rückwirkende Wiedergutmachung. Der DGB und der Beamtenbund gehen jedoch davon aus, dass allen Landesbeamten unabhängig von der Besoldungsgruppe Nachzahlungen seit 2011 zustehen. Dadurch könnten Kosten bis in den dreistelligen Millionenbereich entstehen. Das Finanzministerium will sich erst in den nächsten Tagen zu den Konsequenzen des Urteils äußern.

Nach Ansicht des sächsischen DGB bedeutet das Urteil „eine einzige riesengroße Klatsche“ für die Regierung. Die Nachricht aus Karlsruhe sei ein tolles Weihnachtsgeschenk für die sächsischen Beamten. Die Gewerkschaft forderte Finanzminister Georg Unland (CDU) auf, umgehend die nötigen Schritte einzuleiten und Gespräche mit allen Beteiligten zu führen. Auch die Landtagsfraktionen der Linken und der Grünen kritisierten den Wegfall des Weihnachtsgeldes als Willkürakt.