Dresden. Eltern in Sachsen, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise nicht in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder im Hort betreuen lassen können, werden finanziell entlastet. Sie müssen die ansonsten fälligen Elternbeiträge für diese Zeit nicht bezahlen. Das gab die Staatsregierung am Freitag bekannt.
Weil den Kommunen als Betreiber der Kitas dadurch Einnahmen in Größenordnungen entfallen , werden sie künftig vom Land entschädigt. Bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung müssen die Städte und Gemeinden zwar in die Vorfinanzierung gehen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 28,3 Millionen Euro. Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen später aber durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren. (SZ/gs)