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Sachsen überweist 177 000 Euro für Asylkosten

Die Sonderzahlung soll helfen, die Flüchtlingsunterkünfte zu finanzieren. Das Geld ist aber längst schon ausgegeben.

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Von Matthias Weigel

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhält rund 177 000 Euro zusätzlich vom Freistaat, um die Kosten bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu finanzieren. Insgesamt gab die Landesdirektion drei Millionen Euro an die zehn Landkreise und drei kreisfreien Städten im Freistaat frei. Der Landtag hatte den Zuschuss bereits Ende April beschlossen, nachdem die Kommunen wiederholt eine höhere finanzielle Beteiligung des Freistaates an den tatsächlichen Kosten der Flüchtlingsunterbringung gefordert hatten. Auch 2016 soll laut Beschluss noch einmal die gleiche Summe fließen. Diese Mittel werden zusätzlich zur regulären Kostenerstattung in Höhe von 7 600 Euro je Person und Jahr zur Verfügung gestellt, heißt es.

Die Kreise und Kommunen – auch der hiesige Landrat – weisen immer wieder darauf hin, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Zuletzt hätten die tatsächlichen Kosten bereits bei etwa 8 400 Euro gelegen. Tendenziell rechnet man gar mit 9 500 Euro. Die Differenz müssen die Kreise derzeit aus Eigenmitteln bestreiten – angesichts der ständig steigenden Flüchtlingszahlen sind das enorme Summen im Millionenbereich. Und das, wo der Freistaat seine Pflichtaufgabe an die kommunale Ebene dirigiert hat und dort die Kassen sowieso chronisch klamm sind.

Die Kreise und Kommunen klagen entsprechend, dass man als letztes Glied in der Kette die Folgen ausbaden müsse, obwohl man für die Situation nicht verantwortlich sei. Noch läuft die Debatte über eine mögliche Erhöhung aber auf Landesebene ohne Ergebnisse. Die Sonderzahlung sollte nun zumindest ein Signal des Freistaates sein. Allein – es bleibt ein Tropfen auf den heißen Stein. Entsprechend will der Landkreis das Geld für eine Reduzierung der nicht gedeckten Kosten verwenden, wie das Landratsamt erklärt. Gesonderte Investitionen seien mit dem Geld nicht zu machen.