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Sachsen zahlt Urlaubsgeld

Familien mit wenig Einkommen werden unterstützt – wenn der Antrag rechtzeitig kommt.

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Urlaub ist Familienzeit.
Urlaub ist Familienzeit. © dpa/Jens Büttner

Viele Familien fahren nicht in den Urlaub, weil sie es sich schlicht nicht leisten können. Weil eine gemeinsame Auszeit vom Alltag aber wichtig ist, unterstützt der Freistaat einmal im Jahr einkommensschwache Familien, die Erholung suchen. Voraussetzung: Sie haben in Sachsen ihren Wohnsitz und machen irgendwo in Deutschland zwischen einer und zwei Wochen Urlaub. Besuche bei Verwandten oder Bekannten werden jedoch nicht gefördert.

Pro Tag und mitreisendem Familienmitglied werden neun Euro gezahlt. „Wir finden das sehr sinnvoll. Alleinerziehenden und Geringverdienern ist damit wirklich geholfen“, sagt Thomas Brönner vom Landesfamilienverband SHIA e.V. Der Verband hilft bei der Antragstellung. „Wer ALG II oder Wohngeld bezieht, wird auf jeden Fall unterstützt. Alle, deren Einkommensgrenze knapp darüber liegt, können auch gefördert werden“, so Brönner. Wichtig ist, sich vor Urlaubsbeginn um die Förderung zu kümmern. „Gebucht darf zu dem Zeitpunkt aber bereits sein“, sagt er. Bezahlt wird nach dem Urlaub, wenn die Rechnung des Vermieters und ein Nachweis über deren Erstattung vorliegen. (rnw/sp)

Anträge können auf den Internetseiten amt24.sachsen.de und shia-sachsen.de heruntergeladen werden.